Alle bisher amtlich ausgestellten Führerscheine behalten zunächst Ihre Gültigkeit. Insbesondere vor Auslandsreisen ist ein Umtausch jedoch sinnvoll.
Der Kartenführerschein ist innerhalb der EU und in allen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes gültig. Mit dem neuen Kartenführerschein können Sie wie gewohnt alle Fahrzeuge führen, die Sie auch mit Ihrem alten Führerschein fahren dürfen.
In der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen kann auf besonderen Antrag bei entsprechendem Nachweis zusätzlich die Fahrerlaubnis der Klasse T erteilt werden.
Eine Eintragung der Führerscheinklassen C / CE ("alte Klasse 2") bzw. CE/79 erfolgt nach Vollendung des 50. Lebensjahres nicht automatisch, da hierfür die Vorlage ärztlicher Bescheinigungen erforderlich sind (s. Führerschein-Verlängerung)
Sollten Sie eine persönliche Vorsprache wünschen, so buchen Sie sich bitte vorab einen Onlinetermin!
Sollte der alte Führerschein nicht von uns augestellt worden sein, können Sie gerne Ihre Führerscheindaten bei der damaligen Führerscheinstelle anfordern und an die Mailadresse: Fuehrerscheinstelle@kreis-paderborn.de senden lassen. Dies würde unser Verfahren beschleunigen.
Das Umtauschverfahren bietet zwei Möglichkeiten:
Zahlbar mit EC- oder Kreditkarte direkt am Schalter!
Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
(alphabetische Auflistung)
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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