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30. Oktober 2015

Nächtliches Blinken von Windkraftanlagen eine Frage der Zeit?

- Christian Bork informierte über bedarfsgerechte Befeuerung von Windkraftanlagen im Paderborner Kreishaus –

Christian Bork von der Firma The Tower Company mit Sitz im hessischen Langen erläuterte im Paderborner Kreishaus die technischen und rechtlichen Voraussetzungen der bedarfsgerechten Befeuerung von Windkraftanlagen (Foto: Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kreis Paderborn, Anna-Sophie Schindler) 
Christian Bork von der Firma The Tower Company mit Sitz im hessischen Langen erläuterte im Paderborner Kreishaus die technischen und rechtlichen Voraussetzungen der bedarfsgerechten Befeuerung von Windkraftanlagen (Foto: Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kreis Paderborn, Anna-Sophie Schindler)

Blinkende Taschenlampen vor dem Kreishaus: Das Regional-Bündnis-Windvernunft wollte im Vorfeld der Umweltausschusssitzung des Kreises Paderborn mit dieser Aktion ein Zeichen setzen: Das nächtliche Dauerleuchten von Windkraftanlagen müsse ein Ende haben. Windkraftanlagen dürften aus ihrer Sicht nur noch mit einer so genannten bedarfsgerechten Befeuerung von Windkraftanlagen genehmigt werden. Liefert die geänderte Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen vom 1. September 2015 den Schlüssel hierzu? Genau diese Frage beschäftigte auch die Mitglieder des Kreisumweltausschuss am Abend. „Eigentlich erst einmal nein“, lautete die Antwort der Fachleute. Weil auch die neue Verwaltungsvorschrift mehrere Alternativen der Befeuerung zulasse und die derzeitige Rechtsprechung die nächtliche Beleuchtung nicht als erhebliche Belästigung einstufe, könne die Verwaltung diese nicht zwingend vorschreiben und schon gar nicht nachträglich anordnen. Die Luftsicherheit habe immer oberste Priorität. „Und wenn die Luftfahrbehörde in Münster eine solche bedarfsgerechte Befeuerung aus Gründen der Sicherheit ablehnt, hat die Kreisverwaltung keinerlei Ermessensspielräume“, betonte Umweltdezernent Martin Hübner. Das „Nein“ der Luftfahrtbehörde sei zwingend. Vom Grundsatz her habe eine solche Verwaltungsvorschrift zudem keinen Gesetzescharakter. Die Genehmigung von Windkraftanlagen sei letztlich auch keine politische sondern juristische Entscheidung. Landrat Manfred Müller machte in der Sitzung den Vorschlag, noch einmal einen externen Gutachter zu beauftragen. Denn Genehmigungen müssten rechtskonform sein und auch vor Gericht standhalten. Das würde zwar Zeit und vor allem Geld kosten. „Ich meine, das wäre es wert“, so Müller. Die Mitglieder des Umweltausschusses setzten ein politisches Signal: Sie gaben der Verwaltung den Auftrag mit auf den Weg, eine Resolution zu formulieren mit der Forderung, dass der Gesetzgeber mit Blick auf den Schutz der Anwohner die Gesetze anzupassen und für Klarheit in dieser Frage zu sorgen habe.

Christian Bork, Operations Manager des Unternehmen The Tower Company aus Langen, erläuterte zunächst die technischen und rechtlichen Voraussetzungen.
Mit Beschluss des Bundesrates zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen vom 1. September 2015 dürfen Windkraftanlagen vom Grundsatz her bedarfsgerecht befeuert werden. Bedarfsgerecht heißt, dass nur beim Anflug von Flugzeugen die Anlagen blinken, ansonsten bleibt es dunkel. Genehmigen muss das die Luftfahrbehörde, für den Kreis Paderborn ist das die Bezirksregierung mit Sitz in Münster. Denn vom Grundsatz her werden Windenergieanlagen wie allgemeine Luftfahrthindernisse behandelt und müssen als solche kenntlich gemacht werden. Wie genau die Beleuchtung von Windrädern auszusehen hat, also Lichtfarbe, Lichtstärke, Abstrahlwinkel usw. und der Zeitraum, in dem sie einzuschalten ist, sind detailliert geregelt. Die so genannte bedarfsggerechte Nachtkennzeichnung muss durch eine durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur benannte Stelle anerkannt sein. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens muss der Hersteller den Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift erbringen.

Bork stellte die bislang vorhandenen technischen Alternativen vor. Beim so genannten Sekundärradar empfängt ein im Windpark installierter Empfänger jene Signale, die von Transpondern an Bord von Transportflugzeugen ausgesendet werden. Jedoch nicht alle Flugzeige sind damit ausgestattet. Und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift sagt ganz klar, dass die Technik unabhängig sein muss von der Ausstattung der Flugzeuge. Diese Alternative kommt also derzeit nicht in Betracht. Das so genannte Passivradar befindet sich noch in der Entwicklung. Beim Primärradar senden im Windpark montierte Klein-Radaranlagen elektromagnetische Impulse, die an Flugzeugen reflektiert und von Sensoren erfasst werden. Aus den so empfangenen Echos wird die Flugroute errechnet und Fall einer kritischen Annäherung die Befeuerung eingeschaltet. Diese Technik erfüllt die AVV und ist bereits anerkannt, aber sehr teuer. Bislang gibt es zudem nur einen Anbieter am Markt.

Der Leiter des Paderborner Kreisumweltamtes, Klaus Kasmann, erläuterte ein nur scheinbar formales Detail mit weitreichenden Konsequenzen. Genehmigungen für Windkraftanlagen ab einer Gesamthöhe von mehr als 50 m seien nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu prüfen. Die Befeuerung als Bestandteil der Windräder sei jedoch Teil des baurechtlichen Verfahrens. Und nach Baurecht gebe es nicht die Möglichkeit, nachträglich noch Verbesserungen einzufordern, die dem Stand der Technik entsprechen. Dazu hatte er ein eingängiges Beispiel. Bei Fenstern sei die Dreifachverglasung mittlerweile Stand der Technik. Nun könne man aber nicht hingehen und nachträglich von allen Bauherren, die eine Zweifachverglasung hätten, die Nachrüstung einfordern bzw. diesen vorschreiben, ihre Fenster auszuwechseln.

Doch letztlich gaben sich alle Beteiligten optimistisch, dass die Technik weiter voranschreite und mehr Anbieter am Markt dazu kommen würden, so dass die Preise für eine solche bedarfsgesteuerte Befeuerung fallen werden. Umweltdezernent Martin Hübner wies zudem auf die so genannte Antragsfreiheit gibt. D. h. Investoren entscheiden, was sie künftig beantragen und bauen wollen. Denn noch seien die Potenziale aller Windkonzentrationszonen nicht ausgeschöpft. Und einer Nachrüstung auf freiwilliger Basis seitens der Investoren stehe, sofern es eine anerkannte Technik sei und die Luftfahrbehörde grünes Licht gebe, nichts im Wege.

Zum Stichtag 15. September 2015 waren im Kreis Paderborn 574 Windenergieanlagen in Betrieb. 340 davon sind über 100 m hoch und damit kennzeichnungspflichtig. Jene 290 Windräder, die sich außerhalb der Schutzzone des Paderborner Regionalflughafens befinden, könnten durch geeignete und zugelassene Radarsysteme bedarfsgerecht befeuert werden.

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