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Pressemeldung vom 16.03.2015

Feldvögel in Gefahr - Land NRW fördert Sofortmaßnahmen für den Kiebitz –

Kreis Paderborn (krpb). Die Bestände der Feldvögel gehen auch in unserer Region dramatisch zurück. So ist allein seit Anfang der 1990er Jahre die Zahl in Deutschland brütender Kiebitze um bis zu 75 % gesunken. Im Salzkottener Teil des Vogelschutzgebietes Hellwegbörde sollen nun geeignete Bewirtschaftungsformen auf Äckerflächen und die extensive Pflege von Wegerainen dazu beitragen, die Lebensräume für Tiere in der Feldflur zu verbessern.

Wer kennt ihn nicht, den kleinen schwarz-weißen Vogel mit dem Schopf und dem schillernden Gefieder, der mit seinem ungewöhnlichen, quäkendem Gesang schon früh im Jahr über Felder und Wiesen trudelt. Früher in großen Scharen von Südwesten kommend, ist seit ein paar Jahren ein deutlicher Rückgang der Kiebitzbestände feststellbar. Zum Schutz dieser Art wirbt der Kreis Paderborn für das Sofortmaßnahmenpaket für Ackerflächen, welches die Landesregierung kurzfristig aufgelegt hat. Wird auf noch nicht eingesäten Maisanbauflächen auf die Bodenbearbeitung bis mindestens 10. Mai 2015 verzichtet, kann auf Antrag bei der Unteren Landschaftsbehörde eine Prämie von 280 €/ha gewährt werden. Voraussetzung ist, dass Kiebitze auf der Ackerfläche balzen bzw. brüten.

Aber nicht nur der Kiebitz hat Probleme, auch andere Arten der Äcker wie die Feldlerche oder die Wiesenweihe haben es derzeit schwer. Was ihnen gemeinsam ist, ist dass sie ihr Nest auf dem Boden der Äcker bauen, sogenannte Bodenbrüter sind. Während der Kiebitz schon früh im Jahr ab Mitte Februar mit Balz und Nistplatzsuche beschäftigt ist, startet die Wiesenweihe ihr Brutgeschäft erst im Mai. Der Greifvogel mit der schlanken Silhouette ist auf unseren Äckern „zu Hause“, zumindest für einen Teil des Jahres, wenn er in den Feldern brütet. Gefährdet ist er durch das Fehlen geeigneter Nahrungsflächen, wie etwa Brachen, aber auch Nesträuber wie Waschbären und Füchse setzen ihm zu. Durch das Weihenschutzprogramm werden seit Jahren Nester kartiert und mittels Einzäunung geschützt.

Ein weiteres großes Problem für die Bodenbrüter sind freilaufende Hunde und Katzen: Während Katzen auch mal ein Küken aus einem Nest am Boden rauben, verscheuchen frei laufende Hunde die Tiere. Mit fatalen Folgen für den Nachwuchs: Wenn Elterntiere flüchten, kommt es häufig zum Abbruch der Brut oder aber zum Verlust der geschlüpften Küken. Die schutzlos am Nestplatz zurückbleibenden Jungvögel sterben rasch an Unterkühlung oder werden zu leichter Beute. Aus diesem Grund ist es mit dem anstehenden Beginn der Brutzeit besonders wichtig, das Hunde im Vogelschutzgebiet an der Leine geführt werden und das Stöbern im Feld unterbunden wird. Aber auch außerhalb der Brutzeit sollten Hunde angeleint werden, um rastende und nahrungssuchende Vögel nicht zu verschrecken. So nutzt der Rotmilan die Äcker als Jagdgebiet, andere Arten kommen als Gäste auf dem Zug von weit her. Sie besuchen die heimischen Feldfluren zur Rast und zur Nahrungssuche in größeren Ansammlungen im Winterhalbjahr, wie etwa der Goldregenpfeifer, der Mornellregenpfeifer oder die Kornweihe. Auf ihrem kräftezehrenden Zug können Störungen die Tiere lebensbedrohend schwächen, weil sie für Fluchtbewegungen sehr viel Energie aufwenden müssen und das Nahrungsangebot im Winter knapp ist.

Trotz aller bisherigen Bemühungen für das Vogelschutzgebiet und seiner wildlebenden Bewohner wurde in 2011 ein drastischer Einbruch der Bestände von Wiesenweihe, Feldlerche und Kiebitz sowie weiteren Arten der Äcker offensichtlich. Die EU-Kommission leitete daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Die Bundesrepublik habe gegen die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen verstoßen, da sie „nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um die Verschlechterung des ‚Vogelschutzgebietes Hellwegbörde‘ zu vermeiden“. Der Ausgang des Verfahrens ist noch offen. Weist die Bundesrepublik nicht nach, dass genügend für den Vogelschutz getan wird, ist mit einer hohen Geldbuße zu rechnen.

Um den Rückgang der unsere Kulturlandschaft prägenden Arten im Vogelschutzgebiet Hellwegbörde zu stoppen, wurde vom Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (LANUV) in Zusammenarbeit mit den Landschaftsbehörden, der Landwirtschaft, Jagd und weiteren Beteiligten der „Vogelschutz- Maßnahmenplan Hellwegbörde“ erstellt (http://www.lanuv.nrw.de/natur/schutzgeb/vmp_hellwegboerde/index.htm). Das Vogelschutzgebiet erstreckt sich von Unna über Soest bis in den Salzkottener Teil des Kreises Paderborn. Auf dem Gebiet der Stadt Salzkotten liegen 39 km² des insgesamt 484 km² großen Vogelschutzgebietes. Der Maßnahmenplan sieht unter anderem die Optimierung des Lebensraumes Acker im Hinblick auf Nahrungs- und Brutmöglichkeiten vor. Anvisiert ist eine vogelfreundliche Bewirtschaftung, die ihren Fokus in den sogenannten „prioritären Maßnahmenräumen“ hat. Dies sind Räume, die von der Wiesenweihe und anderen wertgebenden Vogelarten als bevorzugte Brut- und Nahrungsraum genutzt werden. In Salzkotten liegen diese Räume im Thüler Feld sowie im Bereich südwestlich von Upsprunge.

Besonders in den prioritären Maßnahmenräumen, aber auch in den angrenzenden Feldfluren sollen vermehrt Ackerbrachen angelegt, Stoppelbrachen oder Getreide über den Winter belassen oder Getreide mit doppeltem Saatreihenabstand eingesät werden. Für den Kiebitz sind zeitliche Einschränkungen bei der Bodenbearbeitung vorgesehen. Um diese Ziele zu erreichen, wird den Landwirten auf freiwilliger Basis die Teilnahme am Vertragsnaturschutz angeboten. Mit der neuen Förderperiode kommt es auch zu einem erheblichen Anstieg des Förderbetrags, der die landwirtschaftlichen Einnahmeeinbußen ausgleicht. Ein weiteres Plus ist, dass durch die Anlage von Ansaat- oder Schwarzbrachen im Vertragsnaturschutz das ab 2015 verpflichtend eingeführte „Greening“ mit erfüllt werden kann. In diesem Fall wird ein Teilbetrag des Förderbetrags abgezogen. Eine Rotation der Maßnahmen auf verschiedenen Flächen innerhalb des Vertragszeitraums von fünf Jahren kann sinnvoll sein. Gerade kleine Flächen und Flächen zwischen zwei Schlägen sowie Flächen zwischen Wegsaum und Acker eignen sich als ökologische Vorrangflächen. Weniger geeignet sind Flächen an Straßen oder Waldrändern.

Ein weiterer Baustein im Vogelschutzmaßnahmenplan ist die Wiederherstellung artenreicher Wegsäume. Wegränder sind Nahrungs- und Rückzugsräume für Insekten, Spinnen, Vögel und kleine Säugetiere. Saumstrukturen verbinden verschiedene Lebensräume von Tieren und Pflanzen. So startet im Bereich Thüler Feld entlang eines Weges in diesem Jahr das „Pilotprojekt Wegsaum“. Hier werden die Wegränder beidseits des befestigten Weges im Juni und September jeweils in Abschnitten gemäht und das Mahdgut abgeräumt. Dadurch kommt es zu einem zeitlich versetzten Blühaspekt, was den Insektenreichtum und damit letztlich auch die Vogelwelt fördert.
Zuständig für das Vogelschutzgebiet Hellwegbörde sowie den Vertragsnaturschutz allgemein ist die Untere Landschaftsbehörde (ULB) des Kreises Paderborn. Neben der naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Äckern werden kreisweit auch die Grünlandbewirtschaftung sowie der Streuobstwiesenerhalt gefördert. Ob eine Fläche innerhalb der Förderkulisse liegt, kann bei der ULB erfragt werden.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen zum hellwegbördeKiebitz-Sofortmaßnahmenpaket sowie zum Vertragsnaturschutz in Salzkotten sind erhältlich bei Britta Perschbacher von der ULB, Telefon: 05251-308-6654, email: perschbacherb@kreis.paderborn.de. Unter http://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/aemter/66/sg-5-naturschutz/KuLap/download/Flyer-Artenreiche-Feldflur-2015.pdf sind die wichtigsten Informationen zu den Fördermaßnahmen auf Äckern zusammengestellt.

Die Karte zeigt das Vogelschutzgebiet Hellwegbörde

 

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