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Pressemeldung vom 11.03.2015

Östlicher Teil der Lippeseeumflut in Sande als Naturschutzgebiet bestätigt - Kreistag beschließt 2. Änderung des Landschaftsplanes Paderborn – Bad Lippspringe

Kreis Paderborn (krpb). Der östliche Teil der Lippeseeumflut in Sande ist dauerhaft als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Der Paderborner Kreistag beschloss in seiner jüngsten Sitzung die entsprechende Änderung des Landschaftsplanes Paderborn-Bad Lippspringe. Nach dem Beschluss des Kreistages erfolgt das Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung Detmold. Damit ist das formale Verfahren der Landschaftsplanänderung abgeschlossen.

Ein rund 1,6 km langer Abschnitt der neuen Lippe war bereits in 2004 vom Lippesee abgetrennt und 2010 zunächst als Schutzgebiet sichergestellt worden. Seitdem schlängelt sich die Lippe wieder um den Freizeitsee herum. Schon kurze Zeit später entwickelte sich das rund 10 ha große Gebiet zu einem herausragenden Lebensraum für charakteristische und zum Teil in ihrem Fortbestand gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Besonders hohe Bedeutung hat das Naturschutzgebiet für eine artenreiche Fischfauna und als Brut- und Nahrungsgebiet für an Fließgewässer gebundene Vogelarten. Dass sich Ende 2014 nun auch ein Biber in die Lebensgemeinschaft der neuen Lippe eingefunden hat, unterstreicht aus Sicht der Fachleute die besondere ökologische Wertigkeit des Gebietes.

Mit der Ausweisung der so genannten Lippeseeumflut als Naturschutzgebiet soll dieser gute ökologische Zustand erhalten bleiben und eine weitere ungestörte, eigendynamische Entwicklung des Flusses mit seinen vielfältigen Lebensräumen sichergestellt werden. Deshalb gelten sowohl für Spaziergänger als auch Kanufahrer Einschränkungen. So dürfen in dem Gebiet nur gekennzeichnete Wege benutzt werden. Hunde müssen angeleint werden. Östlich des Holthofs kann die Lippe nicht mit Booten befahren werden. Zurzeit laufen noch Gespräche, wo neue dauerhafte Kanueinstiegsstellen für den befahrbaren Abschnitt der Lippe geschaffen werden.

Im Landschaftsplan Paderborn-Bad Lippspringe sind nach der erfolgten 2. Änderung insgesamt 13 Gebiete als Naturschutzgebiete festgesetzt. Die seit dem ersten Inkrafttreten des Landschaftsplanes im Dezember 1999 ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützten Landschaftsbestandteile waren nicht von der Änderung betroffen.


Hintergrund:
Die Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung sind im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und im Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NW) geregelt. Die Landschaftsplanung konkretisiert mit Blick auf die unterschiedlichen Nutzungsinteressen an den Landschaftsraum und Naturhaushalt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf örtlicher und überörtlicher Ebene.
Sie entwickelt Leitbilder, die sich vor allem an einer umweltschonenden Entwicklung von Kultur- und Naturlandschaften, am Ziel eines auf Nachhaltigkeit und Leistungsfähigkeit ausgerichteten Umgangs mit natürlichen Ressourcen (Boden, Luft, Wasser), am Arten- und Biotopschutzes und der Umweltverträglichkeit von Landnutzungsweisen (Freizeit und Erholung, Land- und Forstwirtschaft, Siedlungs- und Verkehrswegebau) orientieren. Die Landschaftsplanung ist eine Grundlage für vorsorgendes Handeln, in dem sie gewährleistet, dass die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege in der räumlichen Gesamtplanung und in Fachplanungen qualifiziert berücksichtigt werden. Damit trägt sie dazu bei, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als Lebensgrundlage des Menschen erhalten bzw. wiederhergestellt wird. Träger der örtlichen Landschaftsplanung sind die Kreise und kreisfreien Städte.
Weitere Informationen erhalten Interessierte beim Umweltamt des Kreises Paderborn, Ansprechpersonin ist Susanne Pöhler (Tel. 05251-308 6605)

 

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