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Pressemeldung vom 30.04.2015

Masern im Kreis Paderborn: Einziger Schutz ist die Impfung – Impfschutz baut sich sofort auf

Kreis Paderborn (krpb). Im Kreis Paderborn sind zwei Fälle von Masern bestätigt. Die sie auslösenden Viren sind hoch ansteckend und gefährlich. Kann eine Impfung bei diesem Ausbruch noch helfen? „Ganz klar ja“, sagt dazu Kreisgesundheitsamtsleiter Dr. Georg Alles. Bis zu drei Tagen nach dem Kontakt zum Erkrankten könne eine Impfung noch sehr erfolgreich sein. „Der Impfschutz baut sich sofort auf“, so Alles.

Das Kreisgesundheitsamt Paderborn rät daher dringend dazu, den eigenen Impfschutz zu überprüfen. Nur eine zweimalige Impfung schützt ausreichend vor Ansteckung. Fehlende Impfungen sollten daher umgehend nachgeholt werden.

Dem Paderborner Kreisgesundheitsamt waren am gestrigen Abend zwei Fälle serologisch bestätigt worden: Eine 17-jährige und ein 19-jähriger haben sich bei ihrer Schwester angesteckt, die aus Berlin zu Besuch war. Nach Anordnung des Gesundheitsamtes dürfen Kinder und Jugendliche, die nachweislich nicht zwei Mal geimpft sind oder keinen Antikörpernachweis aufgrund einer durchgemachten Erkrankung vorweisen können (beides ärztlich bescheinigt) und zudem Kontakt zu den Erkrankten hatten, 14 Tage nicht zur Schule gehen. Angeordnet wurde zudem, dass Schüler und Lehrer, die nicht nachweislich gegen Masern geschützt sind, vorerst die Schule nicht betreten dürfen.

Der 19-jährige gehörte einer Abiturklasse an, die derzeit sowieso zu Hause ist. Die Schulleitung hat dafür gesorgt, dass die Schülerinnen und Schüler der Parallelklasse, also jene Schüler, die die engsten Kontakte zu den Erkrankten hatten, nach Hause geschickt wurden, ebenso wie Freunde und Bekannte des Geschwisterpaars. Nach Auskunft der Schulleitung stand das Telefon nicht still. Viele besorgte Eltern hätten ihre Kinder erst gar nicht Schule geschickt, einige seien abgeholt worden.
Die Schulleitung hat sich in Absprache mit dem Kreisgesundheitsamt entschlossen, die Schule am kommenden Montag zu schließen. Damit haben die Eltern bis Dienstag Zeit, den ärztlichen Nachweis durch eine Bescheinigung zu erbringen, dass die Kinder bzw. Jugendlichen entweder zwei Mal geimpft sind oder das Ergebnis eines Antikörpertests vorlegen können (ein so genannter Impftiter). Die Eltern werden gebeten, ihren Arztbesuch vorher bei ihrem Haus- oder Kinderarzt anzumelden, um zu verhindern, dass eine Ansteckung in der Praxis erfolgt. Durch einen Impftiter wird die Konzentration der Antikörper im Blut gemessen. Das gilt für Schüler wie für Lehrer. Ein Schreiben der Schulleitung und Informationen des Kreisgesundheitsamtes sind an rund 500 Schülerinnen und Schüler heute versandt worden. Jene Schüler und Lehrer, die einen solchen Impfschutz nicht nachweisen können, müssen der Schule mindestens bis zum 6. Mai fern bleiben. Sollten weiteren Erkrankungsfälle auftreten, kann sich dieser Zeitraum verlängern. 

Weitere Infos im Internet: www.kreis-paderborn.de.

 

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