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Pressemeldung vom 26.02.2015

Stallpflicht im Kreis Paderborn aufgehoben: Alles Geflügel kann raus

Kreis Paderborn (krpb). Die im November vergangenen Jahres erlassene Stallpflicht ist aufgehoben. Alles Geflügel im Kreis Paderborn kann ab sofort wieder raus.

Seit genau drei Monaten mussten Geflügelhalter in den Gebieten von Delbrück, Paderborn (im Bereich der Lippeseen), Salzkotten sowie Hövelhof alle frei laufenden Hühner, Truthühner, Perlhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung unterbringen. Verhindert werden sollte ein Ausbruch der für Geflügel gefährlichen Vogelgrippe vom Typ H5N8. Betroffen waren 904 Tierhalter mit rund 2 Millionen Stück Geflügel.

In Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, dem Vereinigten Königreich und den Niederlanden waren im November letzten Jahres fünf Ausbrüche von Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen festgestellt worden. Als Erregertyp wurde in allen Fällen das Influenza-Virus vom Typ H5N8 nachgewiesen. Am 22. November 2014 wurde dann der gleiche Virustyp bei einer erlegten Krickente auf der Insel Rügen festgestellt. Das Bundesinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut, FLI) hatte daraufhin am 25. November 2014 das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest aus dem Wildbestand in Hausgeflügelbestände als hoch eingestuft. Das Umweltministerium NRW ordnete daraufhin die Stallpflicht für so genannte Risikogebiete an. Diese wurde per Erlass nun aufgehoben. In den benachbarten Niederlanden, Niedersachsen sowie Mecklenburg-Vorpommern sei diese bereits aufgehoben. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern schätze das Risiko der Einschleppung von H5N8 durch direkten oder indirekten Kontakt mit Wildvögeln in Hausgeflügelbeständen als mäßig an, heißt es zur Begründung. Deshalb stelle das NRW-Ministerium es den Kreisen und kreisfreien Städten frei, wie sie in Risikogebieten verfahren möchten.
Zwar ist die Stallpflicht aufgehoben. „Das Risiko ist gleichwohl nach wie vor da, weil der 2014 neu in Europa aufgetretene HPAI H5N8 Stamm in Wasservögeln klinisch unbemerkt bleiben kann“, betont der Leiter des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Dr. Klaus Bornhorst. Jene nordischen Wasservögel, die im Kreis Paderborn überwintern, seien bereits in ihre Brutgebiete zurückgekehrt. Deshalb sei die Gefahr einer Infizierung des Hausgeflügels durch Wildvögel gesunken. Der leitende Veterinär bittet gleichwohl aber alle Halter von Geflügel eindringlich, ihre Bestände sorgfältig zu beobachten und die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.: Treten vermehrt Todesfälle auf, oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, so muss der Besitzer unverzüglich einen Tierarzt hinzuziehen und die Todesursache abklären lassen.

Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Tierseuche. Bricht sie in einem Geflügelbestand aus, droht der Region ein enormer wirtschaftlicher Verlust. Tausende von Tieren müssten dann vorsorglich getötet werden. Im Kreis Paderborn sind derzeit 1.600 Geflügelhalter mit ca. 2,5 Millionen Tieren registriert.

Hintergrund:
Geflügelpest oder Vogelgrippe? Welcher Begriff trifft denn nun zu? Die Klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza, die durch hochpathogene (stark krankmachende) Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Geringpathogene, also weniger krank machende Viren der Subtypen H5 und H7 können allerdings zu einer hochpathogenen Form mutieren. Die hoch ansteckende Viruserkrankung befällt grundsätzlich Geflügel und andere Vögel. In der Öffentlichkeit spricht man seit dem Auftreten des Erregers H5N1 in Asien von der „Vogelgrippe“.

Das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Typ H5N8, wurde erstmals Anfang 2014 in Südkorea nachgewiesen, wo bis September etwa 30 Ausbrüche der Tierseuche beobachtet wurden. Etwa 12 Millionen Stück Geflügel mussten im Rahmen der Ausbrüche getötet werden. In Europa trat das Virus bisher in Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien bei Mastputen, Legehennen und Mastenten auf (Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit). Im November letzten Jahres war das Virus vom Typ H5N8 dann erstmals europaweit bei einem Wildvogel auf der Insel Rügen festgestellt worden. Da sich die Brutgebiete vieler Gänse-, Enten- und Sägerarten in Nordsibirien befinden, hätten sich dort Infektketten in Populationen unterschiedlicher Arten ausbilden können. Befürchtet worden war eine staffettenartige Verbreitung des Virus nach Mittel- und Westeuropa über Wildvögel.

 

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