08. März 2021
13 Neuinfektionen, 7-Tages-Inzidenz laut Landeszentrum für Gesundheit bei 37,7
Ein weiterer Todesfall ist zu beklagen: In Bad Wünnenberg ist eine 90-Jährige in Zusammenhang mit einer COVID-19-Infektion verstorben. 13 neue Corona-Fälle sind laut Lagebericht des Kreises Paderborn am heutigen Montag, 8. März, Stand 11 Uhr, hinzugekommen. Aktuell sind 205 Menschen im Kreis Paderborn mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert (aktive Fälle). Betroffen ist weiter vor allem Paderborn mit 79 aktiven Fällen, gefolgt von Bad Wünnenberg (35), Büren (24), Delbrück (21), Bad Lippspringe (20), Hövelhof (15), Borchen (8), Altenbeken (6), Salzkotten (5) und Lichtenau (4).
Die Ergebnisse der vom Paderborner Kreisgesundheitsamt angeordneten Reihenuntersuchung in der Aatalklinik liegen vor: Derzeit (Stand: 8. März) sind 73 Patientinnen und Patienten (Plus von 14 gegenüber dem Stand 3. März) sowie 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Plus von 2 gegenüber dem Stand 3. März) mit dem Coronavirus infiziert. Nicht betroffen ist das Senioren- und Pflegeheim für vollstationäre und Kurzzeitpflege in der Aatalklinik: Alle Tests waren negativ.
Das Kreisgesundheitsamt wird die Durchführung aller angeordneten Maßnahmen weiter intensiv und engmaschig kontrollieren. Das mit der Klinikleitung vereinbarte Besuchsverbot und der seitens des Gesundheitsamtes verhängte Aufnahmestopp bleiben bestehen. Für den kommenden Donnerstag, 11. März, hat das Kreisgesundheitsamt eine weitere Reihenuntersuchung angeordnet. Nach dem Infektionsschutzgesetz werden Infizierte in den Statistiken der Gesundheitsämter an ihrem Wohnort geführt. Die meisten Patienten und ein Großteil der Beschäftigten wohnen außerhalb des Kreises Paderborn, so dass nur ein kleiner Teil des Ausbruchsgeschehens sich in den Corona-Zahlen des Kreises Paderborn widerspiegelt.
Die Zahl der aufsummierten und laborbestätigten Coronavirus-Infektionen seit Ausbruch der Pandemie beträgt 6.648, Stand 08.03., 11:00 Uhr. Die aufsummierte Zahl der Corona-Erkrankten, die eine akute Infektion überstanden haben und als genesen gelten, beträgt unverändert 6.293. 138 Menschen sind in Zusammenhang mit einer COVID-19-Infektion verstorben.
36 Corona-Patienten werden zurzeit im Krankenhaus behandelt, von denen 15 intensivmedizinisch behandelt werden müssen. 1.001 Menschen im Kreis Paderborn befinden sich in Quarantäne.
Das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) weist für den Zeitraum 29.02. bis 07.03.2021 eine 7-Tages-Inzidenz von 37,7 aus, Datenstand 08.03.2021, 00:00 Uhr. Die 7-Tages-Inzidenz ist die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus innerhalb einer Woche, umgerechnet auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner.
Das Corona-Geschehen im Kreis Paderborn in Tabellenform:
|
Bestätigte Fälle |
Todesfälle |
Genesene |
|||
---|---|---|---|---|---|---|
|
Aktuell |
Vortag |
Aktuell |
Vortag |
Aktuell |
Vortag |
Altenbeken |
295
|
295 |
7
|
7 |
282
|
282 |
Bad Lippspringe |
401 |
399 |
20 |
20 |
361
|
361 |
Bad Wünnenberg |
317 |
315 |
7
|
6 |
275
|
275 |
Borchen |
331 |
331 |
9
|
9 |
314 |
314 |
Büren |
331
|
331 |
8
|
8 |
299 |
299 |
Delbrück |
835 |
832 |
14 |
14 |
800
|
800 |
Hövelhof |
439 |
438 |
6 |
6 |
418
|
418 |
Lichtenau |
149
|
148 |
- |
- |
145
|
145 |
Paderborn |
3.107 |
3.103 |
62 |
62 |
2.966
|
2.966 |
Salzkotten |
443
|
443 |
5 |
4 |
433
|
433 |
GESAMT |
6.648 |
6.635 |
138
|
137 |
6.293 |
6.293 |
|
|
|
|
|
|
|
7-Tages-Inzidenz | 29.02.2021 bis 07.03.2021 |
|
|
|
|
Aktuell |
Vortag |
Datenstand 08.03.2021, 00:00 Uhr |
|
|
|
|
37,7 |
43,9 |
|
Aktive Fälle |
|
---|---|---|
|
Aktuell |
Vortag |
Altenbeken |
6 |
6 |
Bad Lippspringe |
20 |
18 |
Bad Wünnenberg |
35 |
34 |
Borchen |
8
|
8 |
Büren |
24
|
24 |
Delbrück |
21
|
18 |
Hövelhof |
15
|
14 |
Lichtenau |
4 |
3 |
Paderborn |
79 |
75 |
Salzkotten |
5 |
5 |
GESAMT |
217 |
205 |
Die Zahl der aktiven Fälle erhält man, wenn man von der aufsummierten Gesamtzahl der bestätigten Coronavirus-Infektionen die Todesfälle und Zahl der Genesenen abzieht.
Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird zunächst bis zum 28. März 2021 verlängert und an die Beschlüsse der Beratungen zwischen Bund und Ländern angepasst. Ein Konzept mit mehreren Öffnungsschritten sorgt für Planungssicherheit und Klarheit für die kommenden Wochen. Danach können weitere Öffnungen bereits am 22. März erfolgen. Die in diesem Rahmen festgelegten Öffnungsschritte orientieren sich grundsätzlich an der landesweiten Inzidenz. Die Landesregierung prüft darüber hinaus, inwieweit für Kreise und kreisfreie Städte mit einem nachhaltig geringeren Infektionsgeschehen unter Berücksichtigung der Situation in den umliegenden Regionen zusätzliche Öffnungen vorgenommen werden können
Die wichtigsten Änderungen der Corona-Schutzverordnung ab dem 8. März im Überblick:
Kontaktbeschränkungen
Treffen im öffentlichen Raum sind neben den bisher schon zulässigen Konstellationen nunmehr auch mit höchstens insgesamt fünf Personen aus zwei Hausständen möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand.
Maskenpflicht
Die Öffnung weiterer Lebensbereiche führt zu einer entsprechenden Ausweitung der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske, unter anderem auf geschlossene Räumlichkeiten in Museen und Kunstaustellungen, auf Präsenz-Bildungsveranstaltungen in geschlossenen Räumen oder bei der Erbringung von körpernahen Handwerks- und Dienstleistungen. Als Grundregel gilt: In geschlossenen Rahmen mit Publikumsverkehr sind höherwertige Masken zu tragen. Im Außenbereich reichen Alltagsmasken.
Handel
Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen ab dem 8. März unter den gleichen Bedingungen öffnen, wie die bereits derzeit geöffneten Geschäfte: Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Kundinnen und Kunden darf eine Kundin bzw. einen Kunden pro zehn Quadratmeter (für Verkaufsflächen oberhalb 800 qm pro zwanzig Quadratmeter) der Verkaufsfläche nicht übersteigen.
Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels dürfen nun Termin-shopping („Click & Meet“) anbieten, unter der Voraussetzung, die Anzahl gleichzeitig anwesender Kundinnen und Kunden auf eine Kundin bzw. einen Kunden pro 40 Quadratmeter zu beschränken. Eine vorherige Terminbuchung und eine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts sind dabei zwingend notwendig.
Kultur und Freizeitstätten
Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen. Gleiches gilt für den Betrieb von Zoologischen Gärten und Tierparks. Im Außenbereich gibt es keine Vorgabe zu den zulässigen Personen je Quadratmeter.
Sport
Auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist Sport wie bisher alleine zu zweit oder innerhalb des eigenen Hausstandes zulässig und zusätzlich nun mit höchstens fünf Personen aus zwei verschiedenen Hausständen. Auch Gruppen von höchstens 20 Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahren mit bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen dürfen gemeinsam unter freiem Himmel Sport treiben.
Dienstleistungen
Alle körpernahen Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung wieder zulässig. Wenn die Kundin bzw. der Kunde dabei keine Maske tragen kann (z.B. Gesichtskosmetik), ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis der Kundin bzw. des Kunden und eine regelmäßige Testung der Beschäftigten erforderlich.
Musik- und Kunstschulen
Der Unterricht in Musik- und Kunstschulen in Präsenzform ist für Gruppen von höchstens fünf Schülerinnen und Schülern wieder zulässig.
Quelle: www.land.nrw/corona
Informationen hierzu finden Sie auf unseren Impfsonderseiten: www.kreis-paderborn.de/impfen.