20. Januar 2023
Der Kreis Paderborn sucht Jugendschöffinnen und Jugendschöffen
Der Kreis Paderborn sucht Jugendschöffinnen und Jugendschöffen. Das Jugendschöffenamt ist eine Tätigkeit für Frauen und Männer, die mindestens 25 Jahre aber maximal 70 Jahre alt sind. Das Amt bietet die Möglichkeit, aktiv an der Rechtsprechung teilzunehmen. Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 werden neue Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für das Amtsgericht und das Landgericht Paderborn gesucht.
In die Zuständigkeit der Jugendschöffengerichte fallen insbesondere Jugendstrafangelegenheiten. Bewerber sollten daher erzieherisch befähigt sein und Erfahrungen in der Jugendarbeit mitbringen.
Bei dem Jugendschöffenamt handelt es sich um eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und -wegen des Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.
Schöffen brauchen keinerlei juristischen Kenntnisse. Gesunder Menschenverstand, eine gewisse Berufs- und Lebenserfahrung, Menschenkenntnis sowie Einfühlungsvermögen sind Eigenschaften, die ein Schöffe mitbringen sollte. Die Liste der Schöffen soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter und Beruf angemessen berücksichtigen.
Vorschläge und Bewerbungen sind bis zum 28. Februar 2023 bei der Kreisverwaltung Paderborn, Jugendamt, Aldegreverstr. 10-14 in 33102 Paderborn einzureichen.
Das Bewerbungsformular finden Sie hier auf der Homepage
Vereine, Gruppen, Verbände und Parteien sind aufgerufen, geeignete Personen zu benennen, die bereit sind, dieses Ehrenamt zu übernehmen. Interessierte Personen können sich auch persönlich bewerben. Für Bewerber, die im Kreisgebiet wohnen, gibt es Infos rund um das Bewerbungsverfahren bei der Kreisverwaltung Paderborn,
Jugendhilfe im Strafverfahren Herr Laame, Frau Palaguthin und Frau Schopnie, Tel: 05251/ 87978- 3851, -3852, -3853
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden