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01. Februar 2017

„Können uns kein weiteres Nadelöhr leisten“

Engpässe in der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige in Büren – Landrat Manfred Müller schlägt NRW-Innenminister Ralf Jäger neues Belegungskonzept vor

Landrat Manfred Müller schlägt neues Belegungskonzept für Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige in Büren vor . © Foto: Kreis Paderborn 
Landrat Manfred Müller schlägt neues Belegungskonzept für Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige in Büren vor . © Foto: Kreis Paderborn

Paderborns Landrat Manfred Müller schlägt ein neues Belegungskonzept für Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) in Büren vor . Dabei sollten die dort untergebrachten Ausreisepflichtigen vorausschauend an andere Standorte mit freien Kapazitäten verlegt werden, um Reserveplätze zu schaffen. Die Einrichtung mit ihren 100 Plätzen für ganz NRW sei zu klein bemessen, so dass sich viele Rückführungen verzögerten. Hier seien Engpässe vorprogrammiert, „die bei vorausschauender Betrachtung nicht auftreten dürften“, heißt es in einem Schreiben von Landrat Manfred Müller an NRW-Innenminister Ralf Jäger.

Die Einrichtung in Büren nimmt in erster Linie Ausreisepflichtige aus NRW auf, die aufgrund eines richterlichen Beschlusses bis zu ihrer Abschiebung unterzubringen sind. Nach dem Aufenthaltsgesetz ist ein Ausländer in Sicherungshaft zu nehmen, wenn er sich beispielsweise der Abschiebung entzogen hat oder Fluchtgefahr besteht. Daneben kennt das Aufenthaltsgesetz noch den so genannten Ausreisegewahrsam. Danach kann ein Ausreisepflichtiger in Gewahrsam genommen, also in einer UfA untergebracht werden, wenn er beispielsweise ein Verhalten gezeigt hat, das erwarten lässt, dass er die Abschiebung erschweren oder vereiteln wird, indem er falsche Angaben zu seiner Identität oder Staatsangehörigkeit macht, heißt es im Gesetzestext (§ 62 b Aufenthaltsgesetz).

Nach sehr langer Vorlaufzeit treffe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nun endlich mehr Entscheidungen über Asylanträge. „Das ist eine gute Entwicklung, weil es das lange, nervenaufreibende Warten der Menschen beendet“, betont Landrat Manfred Müller. Diejenigen mit Bleibeperspektive könnten schneller integriert werden, woran mit aller Kraft gearbeitet werde. Aber der Rechtsstaat verlange ebenfalls, dass alle anderen konsequent zurückgeführt würden. Das schaffe Klarheit, für alle Betroffenen. Derzeit steige die Zahl jener, für die Abschiebehaft angeordnet werde, zudem weiter an. Nach den Terroranschlägen in Deutschland handelten die Ausländerbehörden offenbar konsequenter denn je. Die Gerichte bestätigten die Anträge auf Abschiebehaft. Doch genau hier tue sich ein neues Nadelöhr auf. Der Landrat erinnert daran, dass seine Ausländerbehörde von Februar bis September letzten Jahres, als es beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht weiter ging, für das BAMF die Asylanträge vor Ort bearbeitet habe, um die Verfahren zu beschleunigen. Nun dürfe kein weiterer Engpass entstehen. Täglich bekämen die Ausländerbehörden nur sehr wenige freie Plätze genannt. „Am 31. Januar standen ganze drei freie Plätze für ganz NRW zur Verfügung“, heißt es im Schreiben. Doch bereits jetzt zeichne sich ab: „Das wird nicht reichen!“

Die vorausschauende Verlegung in andere UfAs, z. B. in Ingelheim, könne, so der Landrat, den drohenden Engpass in Büren verhindern. Die Ausreisepflichtigen würden zum Teil über Frankfurt ausgeflogen; sie befänden sich dann bereits in der Nähe dieses Flughafens. Der Transfer könnte, gesichert durch Personal der UfA oder einen sonstigen Sicherheitsdienst, für mehrere Personen gleichzeitig durchgeführt werden. Die medizinische Begutachtung für die Bescheinigung der Gewahrsamsfähigkeit könnte zuvor in der medizinischen Abteilung der UfA Büren erfolgen.

Bei all den Schwierigkeiten, die bereits durch fehlende Passersatzpapiere, mangelnde Identitätsnachweise und sonstige Rückführungshindernisse ohnehin bestünden, können wir es uns nicht leisten, „behebbare Mängel auszugleichen“, heißt es abschließend im Schreiben.


Zum Hintergrund: Im Mai 2015 war auf dem Gelände und in den Gebäuden der ehemaligen Justizvollzugsanstalt Büren die Einrichtung zur Unterbringung ausreisepflichtiger Menschen in Betrieb genommen worden.

 
 
 

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