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11. Januar 2018

Jugendamt sucht Schöffinnen und Schöffen

„Lebenserfahrung und gesunder Menschenverstand“, Bewerbungen ab sofort bis Ende März

Kreis Paderborn sucht Jugendschöffinnen und Jugendschöffen (Foto: © BillionPhotos.com - Fotolia) 
Kreis Paderborn sucht Jugendschöffinnen und Jugendschöffen (Foto: © BillionPhotos.com - Fotolia)

Weil die Wahlperiode der amtierenden Jugendschöffinnen und –schöffen Ende 2018 endet, sucht das Paderborner Kreisjugendamt ab sofort geeignete Nachfolgerinnen und Nachfolger für den Zeitraum 2019 bis 2023. Jugendschöffen kommen bei Strafverfahren gegen Jugendliche als ehrenamtliche Richter zum Einsatz. Bewerbungen sind bis Ende März möglich.

Das Amt des Jugendschöffen bietet die Chance, aktiv an der Rechtsprechung mitzuwirken und hauptamtliche Richter in Verfahren durch „Lebenserfahrung und gesunden Menschenverstand zu unterstützen“, erläutert Markus Henke vom Paderborner Kreisjugendamt. Der Gesetzgeber setze für ehrenamtliche Schöffen bewusst keine juristischen Kenntnisse voraus. Hier seien die unvoreingenommene Meinung des Bürgers, Menschenkenntnis und soziale Kompetenz gefragt.

Das Jugendschöffenamt ist eine verantwortungsvolle, ehrenamtliche Tätigkeit für Frauen und Männer, die mindestens 25 Jahre alt und nicht älter als 69 Jahre sind. Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Da es um Strafverfahren gegen Jugendliche geht, sollten potenzielle Schöffen über Erfahrung in der Erziehung verfügen.

Vereine, Gruppen, Verbände und Parteien können geeignete Kandidatinnen und Kandidaten aus ihren Reihen benennen. Selbstverständlich können sich auch alle Interessierten, die im Kreisgebiet (ohne Stadt Paderborn) leben, bewerben.

Infos rund um das Schöffenamt und zum Bewerbungsverfahren bei der Kreisverwaltung Paderborn gibt es unter der Tel.-Nr. 05251 879783852 (Markus Henke, Kreisjugendamt Paderborn). Bewerbungen sind auch per E-Mail möglich, henkeM@kreis-paderborn.de.

Hintergrund:
Die Bewerbungen werden vom Paderborner Kreisjugendamt gelistet. Der Kreisjugendhilfeausschuss entscheidet, welche Personen für das Jugendschöffenamt bei den Jugendkammern und den Jugendschöffengerichten in Frage kommen und deshalb vorgeschlagen werden. Die Liste wird dann zur abschließenden Entscheidung an das Amtsgericht weitergeleitet.

 
 
 

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