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12. Januar 2017

Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest: Drei Bestände mit 69.000 Tieren getötet

Friedrich-Loeffler-Institut betätigte am gestrigen Abend den für Tiere hoch ansteckenden Erreger H5N8 (Geflügelpest, auch Geflügel- oder Vogelgrippe genannt)

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Paderborn über die Tierseuchenverfügung  zur  Festlegung  von  Schutzmaßnahmen  gegen  die  Geflügelpest  mit  Anordnung der sofortigen Vollziehung  
Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Paderborn über die Tierseuchenverfügung zur Festlegung von Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest mit Anordnung der sofortigen Vollziehung

Nach dem Auftreten der Geflügelpest in einem Geflügelzuchtbetrieb in Delbrück-Westenholz hatte der Kreis Paderborn am gestrigen Mittwoch, 11. Januar, vorsorglich die Tötung von drei Geflügelbeständen mit rund 69.000 Tieren angeordnet. Ziel ist es, eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Am gestrigen Abend bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) mit Sitz auf der Insel Riems, dass es sich um den hoch ansteckenden H5N8-Erreger handelt. Die Tötung der drei Bestände konnte in den frühen Morgenstunden abgeschlossen werden. Die Sperrung der Grubebachstraße (Kreisstraße 61) zwischen Westenholz und der B 64 war bereits am gestrigen Abend aufgehoben worden.

Die Geflügelpest, auch Geflügel- oder Vogelgrippe genannt, wird durch die mit H5 und H7 bezeichneten Subtypen verursacht. Um welche Variante es sich handelt, kann nur das FLI feststellen. Im Ausbruchsbetrieb im Delbrücker Ortsteil Westenholz mussten 40.000 Stück Geflügel (4000 Puten, 36.000 Junghennen) getötet werden. In einem benachbarten Betrieb, der 300 m weit entfernt liegt, mussten 12.000 Jungküken sowie 15.000 Junghennen und 2000 Enten in einem rund 2 km entfernt liegenden Hof vorsorglich „gekeult“ werden, so der Fachbegriff im Veterinärwesen.

69.000 Tiere zu keulen und zu entsorgen ist auch eine logistische Herausforderung. Zum Einsatz kamen die in solchen Fällen üblichen Methoden der Begasung mit Kohlendioxid und Elektrobetäubung. Die Tierkadaver wurden noch in der Nacht mit Containern zur Tierkörperbeseitigungsanstalt transportiert. Dort werden sie entsorgt. Die betroffenen Landwirte werden aus der Tierseuchenkasse entschädigt. „Das ist der materielle Schaden“, sagt der leitende Veterinär des Kreises Paderborn, Dr. Klaus Bornhorst. Die leeren Ställe machten nicht nur die Landwirte betroffen. „Wir können nur hoffen, dass wir das nicht wiederholen müssen“, erklärt Bornhorst und bittet deshalb alle Geflügelhalter, ihre Bestände sorgfältig zu beobachten und die so genannten Biosicherheitsmaßnahmen (Schutzkleidung, Hygienemaßnahmen) streng zu beachten. Bei Verdacht auf Geflügelpest muss umgehend der Hoftierarzt und die Veterinäre verständigt werden.

Per Tierseuchenverfügung war ein Sperrbezirk mit einen Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 10 km um den betroffenen Hof gebildet worden. Im Sperrbezirk befinden sich 78 Betriebe mit rund 281.000 Stück Geflügel. Hier finden in den nächsten Tagen klinische Untersuchungen statt, d. h. Veterinäre und weitere Tierärzte begutachten den Gesundheitszustand der Tiere. Bei Auffälligkeiten werden Proben gezogen.

Der Kreis Paderborn informiert bei neuen Erkenntnissen und weiteren Verdachtsfällen laufend über das Tierseuchengeschehen.

 
 
 

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