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10. Juli 2017

Sennebäche werden besonders geschützt

Malerische Täler, Wiesen und Felder kennzeichnen die Landschaft: Tiere und Pflanzen an den Sennebächen sind gemäß der europäischen FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat) besonders geschützt.

Schutz der Sennebäche per vertragliche Vereinbarung 
Die Vereinbarung zum Schutz des FFH-Gebiets Sennebäche unterzeichneten insgesamt neun Vertretung
aus Verwaltungen, Bezirksregierung, Land-, Wasser- und Fortwirtschaft: Landrat Manfred Müller, Hövelhofs Bürgermeister Michael Berens, der Leiter des Regionalfforstamtes Roland Schockemöhle, die Vertretung
der örtlichen Landwirtschaft Heinrich Bultmann und Norbert Osdiek sowie auf dem Foto von links nach rechts: Martin Lehmann, Wasserverband Obere Lippe, Brigitte Bremer, Bezirksregierung Detmold, Johannes Giesguth, Kreislandwirt und Hubertus Beringmeier, Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband - Foto: Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Anna-Sophie Schindler, Kreis Paderborn

Malerische Täler, Wiesen und Felder kennzeichnen die Landschaft: Tiere und Pflanzen an den Sennebächen sind gemäß der europäischen FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat) besonders geschützt. Dies bekräftigten nun Vertretung aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, der Bezirksregierung Detmold und der Gemeinde Hövelhof mit Unterzeichnung des Vertrags „Vereinbarung zur Sicherung des Natura 2000 Gebietes Sennebäche (DE-4117-301)“. Dazu hatte Landrat Manfred Müller ins Paderborner Kreishaus eingeladen.

Die Sennebäche sind ein Gewässersystem aus drei parallel verlaufenden Sandbächen zwischen Schloss Holte-Stukenbrock und Hövelhof. Die Bäche verlaufen auf langen Abschnitten in typischen und gut ausgebildeten Kastentälern, sind ausgesprochen naturnah und werden von Wäldern, Feucht- und Intensivgrünland und teilweise Ackerflächen gesäumt. Sie bieten Lebensräume für Groppe, Bachneunauge, Schwarzspecht, Nachtigall, Wespenbussard und Eisvogel. Um dieses für den Naturraum repräsentative Fließgewässersystem mit seinen Lebensräumen und reichen Strukturen zu erhalten, wurde es bereits 2004 als europäisches Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) festgesetzt.Furlbach

Mit der FFH-Richtlinie haben sich alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, Gebiete für das Schutzgebietsnetz Natura 2000 auszuweisen. Wegen unzureichender Ausweisung von Naturschutzgebieten hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Betroffen hiervon ist auch das FFH-Gebiet DE-4117-301 „Sennebäche“ innerhalb der Kreise Gütersloh und Paderborn.

Der Kreis Paderborn und die beteiligten Behörden haben sich wie im benachbarten Kreis Gütersloh darauf geeinigt, die europarechtlich geforderte Sicherung der Sennebäche durch den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zu erfüllen. Die Eigentümer wurden bereits im Februar dieses Jahres über den Sachstand und den Inhalt des Vertrages in einer Bürgerversammlung informiert und konnten ihre Interessen einbringen.

Der Vertrag ersetzt eine Schutzgebietsausweisung. Die Vertragsparteien verpflichten sich, Arten-, Biotop- und Gewässerschutz zu gewährleisten und einer Verschlechterung der Lebensraumsituation vorzubeugen. Bestehende rechtmäßige Nutzungen haben Bestandsschutz. Der Vertrag begründet keine über die gesetzlich bestehenden Verpflichtungen hinausgehenden Erfordernisse. Er bietet den Rahmen für eine zielgerichtete und effiziente Zusammenarbeit zwischen Eigentümern und Behörden. Der Vertrag ist die Grundlage zur Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der Sennebäche auf freiwilliger Basis.

Der Vertrag kann eingesehen werden im Kreishaus Paderborn, Zimmer C.01.12. Ansprechpersonin ist Anette Radoy, Tel. 05250/308-6611. Um Terminabsprache wird gebeten,um Wartezeiten zu vermeiden.

Die Karte zeigt das 14,72 Hektar große Gebiet am Furlbach. Vertretung aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, der Bezirksregierung Detmold und der Gemeinde Hövelhof haben sich verpflichtet, die wertgebenden Arten und Lebensräume hier besonders zu schützen.


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