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06. Februar 2017

Zum Schutz gegen Geflügelpest: Stallpflicht im Kreis Paderborn für alles Geflügel gilt nach wie vor

Im Kreis Paderborn muss nach wie vor alles Geflügel in den Stall.

Schutz vor Geflügelpest, auch Vogelgrippe benannt: Alles Geflügel muss in den Stall (Montage, Fotos: © Die Fotografin /Fotolia, © boscopics /Fotolia, © Lianem / Fotlia, © davemhuntphoto /Fotolia) 
Schutz vor Geflügelpest, auch Vogelgrippe benannt: Alles Geflügel muss in den Stall (Montage, Fotos: © Die Fotografin /Fotolia, © boscopics /Fotolia, © Lianem / Fotlia, © davemhuntphoto /Fotolia)

„Das Friedrich-Loeffler-Institut geht in seiner zuletzt am 24. Januar aktualisierten Risikoeinschätzung nach wie vor von einem hohen Risiko aus, dass der Geflügelpesterreger durch direkte oder indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel in heimische Bestände übertragen werden könnte“, betont der leitende Veterinär des Kreises Paderborn, Dr. Klaus Bornhorst. Deshalb bleibe es bei der Aufstallpflicht für alles Geflügel im gesamten Kreisgebiet. Zuletzt sei am Freitag, 3. Februar die Geflügelpest (zwei Wildgänse) in Bielefeld aufgetreten. „Die Gefahr ist noch nicht vorüber. Es kann jederzeit wieder hochgehen“, bekräftigt Bornhorst.

In Städten und Gemeinden, in denen die Geflügeldichte unter 300 Tiere pro km² liegt, „sollen die zuständigen Kreisordnungsbehörden die Aufstallungsverpflichtung aufheben“, heißt es im Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom vergangenen Freitag, 3. Februar. Falls davon nur einzelne Gemeinden in ansonsten geflügeldichteren Kreisen betroffen sein sollten, könne von der Aufhebung abgesehen werden, heißt es dort weiter. „Wir werden voraussichtlich bis zum 11. Februar alle Untersuchungen im Beobachtungsgebiet abschließen können. Dann sehen wir weiter“, erklärt Bornhorst.

Nach dem Auftreten der Geflügelpest in einem Geflügelzuchtbetrieb in Delbrück-Westenholz hatte der Kreis Paderborn am Mittwoch, 11. Januar vorsorglich die Tötung von drei Geflügelbeständen mit rund 69.000 Tieren angeordnet. Danach waren ein Sperr- und Beobachtungsgebiet eingerichtet worden. Die klinischen Untersuchungen im Sperrgebiet hatten keinerlei Auffälligkeiten gezeigt, so dass am 3. Februar das Sperrgebiet zu einem Beobachtungsgebiet heruntergestuft werden konnte. Bevor alle Beschränkungen aufgehoben werden können, müssen erneut Untersuchungen durchgeführt werden. Bislang sind im Kreisgebiet keine weiteren Verdachtsfälle aufgetreten.

Die Tierhalter im Kreis Paderborn werden gebeten, ihre Bestände weiterhin sorgfältig zu beobachten und einen Verdacht auf Geflügelpest oder Todesfälle in Absprache mit ihrem Hoftierarzt umgehend den Veterinären des Kreises Paderborn zu melden.

Innerhalb der Öffnungszeiten der Paderborner Kreisverwaltung sind die Veterinäre unter folgenden Telefonnummern zu erreichen:05251 / 308-3952, 308-3953, 308-3902 oder 308-3900. Außerhalb der Dienstzeit sowie an Sonn- und Feiertagen sind die Veterinäre über die Leitstelle des Kreises erreichbar 02955 7676-0.

 
 
 

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