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Frauenwahlrecht

„Solidarität ist eines der wichtigsten Themen unserer Zeit, da waren Frauen immer schon Vorreiter!“

(Manfred Müller, Landrat des Kreises Paderborn und Schirmherr)

Der 19. Januar 1919 ist ein gutes Beispiel dafür, was langfristige und echte Solidarität bewirken kann.

Seit diesem Tag können Frauen, nach Jahrzehnte lang gemeinsam geführten Kampf, offiziell das politische Geschehen in Deutschland mitbestimmen.

Sie erhielten im November 1918 das aktive und passive Wahlrecht und konnten am 19. Januar 1919 erstmalig von ihrem Wahlrecht gebrauch machen!

Zuvor war es ein langer und scheinbar unmöglich zu schaffender Weg, der mit der politischen Frauenbewegung begann.

Stift macht ein Kreuz auf einem Wahlzettel © Friedberg
Stift macht ein Kreuz auf einem Wahlzettel © Friedberg
 

Wichtigste Forderung der Frauenbewegung

Das Frauenwahlrecht war die wichtigste Forderung der Frauenbewegung -nicht nur in Deutschland-
und ist eng mit der Geschichte der letzten beiden Jahrhunderte verbunden.

Wir sind heute in Deutschland demokratische Strukturen gewohnt, das war vor 200 Jahren komplett anders. Deutschland war aufgeteilt in viele Herzogtümer; Adelige und Reiche hatten die Macht, der Rest hatte zu dienen, egal ob Mann oder Frau. Und wo Macht von wenigen ausgeübt wird, ist Resignation, sich fügen auf der einen Seite zu finden, aber auch Aufbegehren und Kampf auf der anderen Seite.

Die Revolution von 1848 bildete die Grundlage für die Forderung nach einem Wahlrecht für Nicht-Priveligierte,
wie z.B. Dienstboten, Handwerksgesellen, Arbeiter… Und für das Frauenwahlrecht!
Erst zu diesem Zeitpunkt wurden die ersten Forderungen nach dem allgemeinen „Frauenstimmrecht“ (so wurde das Frauenwahlrecht damals genannt) laut.

Das Bild der Frau in der Gesellschaft und somit auch das Selbstbild der Frauen war ein anderes als heute, Zitate berühmter Männer aus dieser Zeit geben uns einen Eindruck:

Immanuel Kant
„Es schickt sich nicht für die Frau, tiefgründige Überlegungen anzustellen.
Sie soll Leichtigkeit und Schönheit zeigen.
Sie hat den Mann zu ergänzen und zu verfeinern. “

Jean Jacques Rousseau
„Die ganze Erziehung der Frau muss sich auf die Männer ausrichten.
Die Frau soll zur Hausfrau, Gattin und Mutter gebildet werden
und bei der Verrichtung von Hausarbeit ihrem Gatten immer gefallen.“

Arthur Schopenhauer
„Der Mann steht für den Menschen, für das Individuum und für den Geist;
das Weib dagegen steht für das Tier, die Gattung und das Geschlecht.“
„Die politische Rechtlosigkeit der Frau ist nicht durch den Mann erzwungen, sondern von der Frau frei gewählt!“

Das Wahlrecht für Männer

1867 bzw. 1871 konnten die Männer die Früchte ihres Kampfes ernten:
Alle unbescholtenen Männer ab 25 Jahren konnten nun den Reichstag wählen. Da 1871 die Bevölkerung viel mehr junge als ältere Menschen aufwies und die Frauen sowieso nicht wählen durften, bestimmten nun 20 % der Bevölkerung das gesamte politische Geschehen.

Frauen und Bildung

Immer mehr Frauen wollten die Fremdbestimmung nicht mehr hinnehmen. Sie wollten vor allen Dingen nicht mehr auf das private Leben, auf den Haushalt und die Versorgung (nicht Erziehung, die war dem Vater, dem Mann vorbehalten!) beschränkt bleiben.

Sie wollten am gesellschaftlichen Leben teilhaben, und dazu gehörte auch das Recht auf Bildung!
Und wo Bildungszugänge geschaffen sind und auch genutzt werden, entwickelt sich ein wirkliches Interesse
an Politik und die innere Verpflichtung gesellschaftliche Belange mit zu bestimmen.

Hedwig Dohm forderte 1873 als erste deutsche Frau das Frauenwahlrecht und begründete diese Forderung umfassend. Sie forderte die Selbstbestimmung der Frau in allen Bereichen des Lebens; diese Forderung hätte aber erst dann eine Chance auf Verwirklichung, wenn das aktive und passive Wahlrecht für Frauen durchgesetzt sei.

Immer mehr Frauen wollten nun ihre passive, auf die Familie beschränkte Rolle in der Gesellschaft nicht mehr hinnehmen und schlossen sich zusammen, um dieser Ungerechtigkeit entgegenzuwirken. Doch die ersten politischen Frauenvereinigungen wurden vom Staat verfolgt, da Frauen kein politisches Versammlungsrecht hatten. Trotzdem schlossen sich 1894 mehrere Frauenvereine zum Bund Deutscher Frauenvereine zusammen (BDF)

Lily von Giuzicky sagte in der ersten öffentlichen Frauenversammlung, dass es eine Bürgerpflicht der Frau sei, sich politisch zu engagieren. Der Wirkungskreis der Frau sollte sich nicht länger auf das Haus beschränken.
Die Frau müsse politische Rechte fordern: „um ihrer Kinder willen, die unter den Gesetzen des Staates leben müssten, genauso wie um ihrer eigenen Würde willen, die durch die Gleichstellung mit Kindern,
Wahnsinnigen und Verbrechern verletzt werde“.

Dr. Anita Augspurg, die erste deutsche Juristin, startete eine Initiative zur Gründung des Deutschen Verbandes für das Frauenstimmrecht. Frauen müssten ihrer Meinung nach durch eine ausreichende politische Bildung über die Vorgänge im Staate informiert sein und somit im Stande sein, ihr Wahlrecht wahrhaftig auszuüben,
damit sich die „geleiteten oder missgeleiteten, urteilslosen Wähler nicht vermehren sollten“.

Frauen kämpfen für das Universitätsstudium

Eine Kampagne für die Zulassung von Frauen zum Studium startete kurz vor der Jahrhundertwende, wogegen sich männliche Studenten, Wissenschaftler und Professoren vehement wehrten.

Sie argumentierten, „das Ansehen der Wissenschaft würde sinken, die Anwesenheit von Frauen verletze das Schamgefühl und führe zum Sittenverfall, die Gesundheit der Frauen leide, Menstruation, Schwangerschaft, Wechseljahre sowie ihre kleineren und andersartigen Gehirne zeigten die biologische Unfähigkeit der Frau zum Studium.“

Im Jahre 1908 wurden Frauen dann trotzdem zum Universitätsstudium zugelassen und somit der Grundstock zu Bildungsrechten für Frauen gelegt.

Frauen kämpfen für ihre Rechte

Die weitere Entwicklung, insbesondere durch die Industrialisierung, führte dazu, dass der Wirkungskreis der Frauen immer weniger auf das Ehe- und Familienleben beschränkt werden konnte. Die Forderung der Frauen nach gleichen politischen Rechten, insbesondere dass passive und aktive Wahlrecht, wurde lauter und stärker. Dafür brauchten sie das Recht der Mitgliedschaft in politischen Vereinen, das ihnen erst 1908 zugesichert wurde.

1911 fand der erste internationale Frauentag statt, der das Frauenwahlrecht als zentrale Forderung hatte. 1914 waren bereits eine halbe Million Frauen im Bund deutscher Frauenvereine registriert.

Mitte 1914 brach der 1. Weltkrieg aus: Die Männer waren im Krieg und die Frauen auf sich selbst gestellt! Sie mussten die Aufgaben der fehlenden Männer übernehmen und es wurde klar, die Frauen waren allen Aufgabe gewachsen.

Erst mit der Novemberrevolution von 1918 war das Frauenwahlrecht zum Greifen nah, denn nun waren es die bürgerlichen Parteien, also die vehementen Gegner des Frauenwahlrechtes, die eine Mitbestimmung der Frauen am politischen Geschehen als Ausweg sahen, um das Volk zu beschwichtigen und so ihre Machtposition zu erhalten.

Mit der “Verordnung über die Wahlen zur Verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung“ vom 30. November 1918 wurde das aktive und passive Frauenwahlrecht dann gesetzlich fixiert.

Deutschland war nun weltweit das 7. Land, in dem Frauen das aktive und passive Wahlrecht hatten. Der US Bundesstaat Wyoming führte bereits 1869 das Frauenwahlrecht ein, die Schweiz erst 1971.

Frauen dürfen wählen

Am 19. Januar 1919 gingen über 82 % der Frauen zur Wahl!
310 Frauen kandidierten bei dieser Wahl, 41 Parlamentarierinnen zogen in die Nationalversammlung ein, ein Frauenanteil von immerhin 9,6%!

2. Weltkrieg bis heute

In der Zeit des Nationalsozialismus wurde den Frauen das aktive Wahlrecht aberkannt. Nach dem 2. Weltkrieg erhielten die Frauen das aktive Wahlrecht zurück.

Erst 1961, wurde mit Elisabeth Schwarzhaupt die erste Frau zur Bundesministerin ernannt.

1972 übernahm Annemarie Renger als 1. Frau das Amt der Bundestagspräsidentin.

1993 wurde Heide Simonis die erste Ministerpräsidentin eines Bundeslandes.

Seit November 2005 haben wir mit Angela Merkel die 1. Bundeskanzlerin!

Und zurzeit (Januar 2013) amtieren 4 Frauen als Ministerpräsidentinnen in Deutschland.

Kleines Resümee

Solidarität unter Frauen ... aktuell wie eh und je!

Es hat sich seit den Anfängen im Jahr 1848 einiges getan.

Frauen haben mit Ihrem Zusammenschluss, ihrem Kampf und letztendlich mit Ihrer Solidarität erreicht, dass sie zu Rechten gekommen sind, die ihnen vorher weder zugetraut wurden noch in den Augen „der Männer“ erforderlich waren.

Klar ist aber auch, dass wir uns nicht auf dem Erreichten ausruhen können und dürfen. Für die Durchsetzung von Frauenrechten ist noch viel zu tun, sei es im Ausland oder hier in Deutschland, wo Frauen im Durchschnitt über 20% weniger verdienen als Männer, wo Gewalt sehr viel mehr!!! Frauen (be)trifft, als Männer wo Frauen in Führungspositionen immer noch stark unterrepräsentiert sind, obwohl Sie nachweislich genauso gut ausgebildet sind wie Männer, teilweise sogar mit besseren Leistungsabschlüssen, wo Mütter und Väter sich immer noch nicht Erwerbsarbeit und Familienarbeit teilen, was dann zu enormen Schieflagen führt, nicht nur in der Altersrente!

Es gibt immer noch viel zu tun - Wir können nur gemeinsam diese Themen angehen, damit wir auch gemeinsam davon profitieren können!

Quellennachweis

  • Landeszentrale für politische Weiterbildung Baden-Württemberg:
    "Zur Geschichte des Internationalen Frauentages"
    "Frauenrecht im Mittelpunkt: Der internationale Frauentag"
  • Wikipedia: "Internationaler Frauentag"
  • Goethe-Institut: "Internationaler Frauentag"
  • Bundeszentrale für politische Bildung: "Der Weg zur Gleichberechtigung" (Gisela Helwig)
  • n-tv: "100 Jahre Internationaler Frauentag - Bilanz einer vielfältigen Geschichte"
  • Texte aus dem Vortrag: "Frauenwahlrecht in Deutschland" von Christiane Sander, am 19. Januar 2013

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