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Gefährdung von Kindern

Hinschauen, nicht Wegsehen !

Die richtige Einstellung zum Kindesschutz

Das ist die richtige Einstellung zum Kindeschutz, wenn Gefährdungen oder ungewöhnliche Risiken für Kinder wahrgenommen werden.

Der Kindesschutz ist in Deutschland zuerst an das Recht der Eltern geknüpft, aber nicht immer sind Eltern ausreichend in der Lage, die Bedürfnisse ihrer Schutzbefohlenen zu erfüllen. Wenn daraus eine Gefahr für Kinder wird, dann ist das Jugendamt mit seinem staatlichen Schutzauftrag verpflichtet, diese Gefahr abzuwenden, mit Hilfen, mit Unterstützung oder auch mit vorübergehenden Schutzmaßnahmen außerhalb der Familie.
Jugendämter können nicht alles sehen, deshalb sind wir auf das wachsame Auge unserer Partner im Sozialen Frühwarnsystem angewiesen. Und dazu gehört auch das wachsame Auge von Bürgerinnen und Bürgern, die mit der Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährdung "Zivilcourage" zeigen.


Vertraulichkeit und Anonymität

Wir gehen streng vertraulich mit Meldungen um, die auch anonym sein können. Die von den Meldungen betroffenen Familien haben also nicht das Recht zu erfahren, wer gemeldet hat. So ist auch die Rechtsprechung unserer Gerichte.


Risikoeinschätzung innerhalb von 24 Stunden

Wir überprüfen alle Meldungen innerhalb von 24 Stunden und leiten eine fachlich fundierte Risikoeinschätzung ein.


Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung

Schlechte Ernährung, unangemessene Kleidung, unregelmäßiger Schulbesuch, schlechte hygienische Wohnverhältnisse, Aufsichtspflichtsverletzungen, Gewalt in der Erziehung, mangelnde Wertschätzung der Kinder, überforderte, vielleicht auch psychisch kranke Eltern, Suchtprobleme in der Familie, das allen können Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung sein. Wenn Sie sich nicht sicher sind und sich Sorgen machen, rufen Sie uns an. Wir sind für Sie rund um die Uhr erreichbar.


Erreichbarkeit

Die Telefonnummern und Ansprechperson der Rufbereitschaft des Jugendamtes für Meldungen zur Kindeswohlgefährdung in den Dienstzeiten sind auf der Internetseite des Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes nachzulesen.

Rufbereitschaft

Außerhalb der regulären Dienstzeiten des Jugendamtes kann eine Kindeswohlgefährdung über die Kreisfeuerwehrzentrale gemeldet werden unter der Rufnummer: 02955 7676 - 0

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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