Hühner, Perlhühner, Enten und Gänse sind grundsätzlich vor und nach der Schlachtung einer amtlichen Untersuchung zu unterziehen.
Die Anmeldung zur Schlachttieruntersuchung im Herkunftsbestand muss rechtzeitig, in der Regel spätestens drei Werktage vor der Schlachtung, zu den Bürozeiten unter 05251 308 - 3954 erfolgen.
Für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung werden kostendeckende Gebühren nach einer Satzung des Kreises Paderborn erhoben.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden