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Tierschutz

Für welche Tierschutz-Aufgaben ist das Veterinäramt zuständig?

Das Veterinäramt prüft Haustier- und Nutztierhaltungen im Kreisgebiet Paderborn und Tiertransporte auf die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften. Dazu gehört auch, Anzeigen über eine schlechte Tierhaltung oder eine Tierquälerei nachzugehen (siehe unten).

Zudem prüft das Veterinäramt auf Antrag das Vorliegen der Voraussetzungen für erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Tierschutzgesetz, z. B. bei gewerblicher Hunde- oder Katzenzuchten, bei gewerblichen Reitbetrieben, bei Hundetrainern, bei Tierheimen oder bei der Vermittlung von Auslandshunden, die sich im Kreisgebiet Paderborn befinden. Das Gleiche gilt für zulassungsbedürftige Tiertransportunternehmen.


Für welche Aufgaben nach dem Landeshundegesetz ist das Veterinäramt zuständig?

  • Prüfung der Sachkunde für gefährliche Hunde
  • Verhaltensprüfungen
  • Begutachtungen und Phänotypisierung von Hunden im Auftrag der Städte und Gemeinden des Kreises Paderborn


Wofür ist das Veterinäramt nicht zuständig?

  • Für Belästigungen durch Tiere wie z.B. Hundegebell ist meist das jeweilige Ordnungsamt zuständig. Auch für Beißvorfälle durch Hunde sowie sonstige Anliegen im Rahmen des Landeshundegesetzes, z.B. Erlaubniserteilung für gefährliche Hunde, ist primär das jeweilige Ordnungsamt zuständig.
  • Die Anmeldung von artgeschützten Tieren und die Bearbeitung von Verstößen gegen artenschutzrechtliche Vorschriften im Kreisgebiet fällt in die Zuständigkeit des Amtes für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz des Kreises Paderborn.
  • Für Fundtiere sind das jeweilige Tierheim (Tierheim Paderborn: 05254/12355 bzw. für Bad Wünnenberg und Büren das Tierheim Lippstadt 02941/65179) und / oder das jeweilige Ordnungsamt zuständig.
  • Auch die Versorgung von Wildtieren gehört nicht zu den Aufgaben des Veterinäramtes.
  • Für Tierhaltungen, die nicht im Kreisgebiet Paderborn liegen, ist das Veterinäramt des Kreises oder der kreisfreien Stadt zuständig, in dessen Gebiet die Tiere gehalten werden.


Wie melde ich eine schlechte Tierhaltung oder eine Tierquälerei?

Was muss ich wissen?

Das Veterinäramt ist als Ordnungsbehörde befugt eine Tierhaltung zu kontrollieren. Voraussetzung für eine Kontrolle ist, dass ein begründeter Verdacht für einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt. Der Verdacht muss nachvollziehbar sein, denn leider gibt es immer wieder Meldungen bei denen es nicht wirklich um das oder die Tiere geht, sondern private Probleme mit den Menschen der eigentliche Grund sind.


Was muss ich angeben?

Je genauer, desto besser! Namen und Anschrift, oft auch Lage der Wohnung im Mehrfamilienhaus, der genaue Ort, wo die Feststellungen und die Zeit, wann die Feststellungen getroffen wurden, sollen so genau wie möglich angegeben werden. Ebenso ist es wichtig, das betroffene Tier zu beschreiben (beim Hund z.B. Rasse oder Größe und Farbe, bei Pferden oder Rindern oder Schafen die ungefähre Anzahl). Auch weitere Zeugen können angegeben werden. Sehr hilfreich ist eine Angabe, wie wir Sie (am besten telefonisch oder per Mail) erreichen können, um ggf. notwendige Rückfragen/weitere Fragen stellen zu können. Das gilt auch, wenn Sie lieber anonym bleiben möchten; Ihr Wunsch wird trotzdem berücksichtigt.
Hilfreich sind auch Fotos oder Kurzfilme, falls solche vorliegen.


Wie / wo kann ich eine Anzeige erstatten?

Sie können uns eine Email schreiben an tierschutz@kreis-paderborn.de oder über das Serviceportal oder sich während der Dienstzeiten telefonisch an die rechts genannten Ansprechpersonen wenden.

Amt
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Straße
Aldegreverstraße 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 3903
Telefax
05251 308 - 893999
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Nebengebäude E, Erdgeschoss
Raumnummer
E.00.09
Lageplan
Lageplan ansehen
Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

Herr Dr. Lang
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Amtlicher Tierarzt

Tel. 05251 308-3903
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Herr Dr. Wilke
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
IRL-Kontrollen

Tel. 05251 308-3908
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Frau Peters
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Tel. 05251 308-3960
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Frau Jünemann
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Tel. 05251 308-3922
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Frau Kröger
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Tel. 05251 308-3961
Fax 05251 308-893999
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Frau Locker
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Tel. 05251 308-3964
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Frau Obergassel
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Tel. 05251 308-3962
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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