Beratung für minderjährige Mütter

Infos

Eine minderjährige Mutter kann ihr Kind aufgrund ihrer beschränkten Geschäftsfähigkeit nicht selbst vertreten. Kraft Gesetzes tritt daher mit der Geburt des Kindes einer minderjährigen Mutter, die nicht verheiratet ist, die gesetzliche Amtsvormundschaft ein.

Da die elterliche Sorge des minderjährigen Elternteils ruht, wird das Kind durch das Jugendamt als Vormund vertreten. Dem Jugendamt steht die Personensorge dabei grundsätzlich neben der Kindesmutter zu, wobei die tatsächliche Personensorge der Kindesmutter allein obliegt. Rechtsverbindliche Erklärungen hingegen können nur durch den Vormund geleistet werden.

Zu den Aufgaben des Amtsvormundes gehören die Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Die gesetzliche Vormundschaft endet mit Eintritt der Volljährigkeit der Kindesmutter.

  • Beistandschaften

    Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes für die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Dieses Angebot kann von dem alleinerziehenden Elternteil auf Antrag freiwillig in Anspruch genommen werden.
  • Vormundschaften

    Für Minderjährige, deren Eltern zur Ausübung der elterlichen Sorge vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind, bestellt das Familiengericht einen Vormund. Sind Eltern lediglich in Teilbereichen mit ihrer Elternverantwortung überfordert, so wird eine Pflegschaft eingerichtet. Die gesetzliche Amtsvormundschaft tritt unmittelbar kraft Gesetzes ein, wenn ein Kind keinen sorgeberechtigten Elternteil hat
  • Allgemeiner Sozialer Dienst

    Der Allgemeine Soziale Dienst führt Beratungen von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, Alleinerziehenden, Eltern und Familien durch. Dazu gehört auch die Trennungs- und Scheidungsberatung, sowie die Erziehungsberatung. Er interveniert bei einer Kindeswohlgefährdung und leistet Sozialpädagogische Hilfen und sorgt auch für ein Vermittlung derselben.

Kontakt

Amt
Jugendamt
Straße
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Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 5188
Telefax
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E-Mail-Adresse
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Gebäude
Kreishaus, 8. Obergeschoss
Raumnummer
A.08.17
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Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
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