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Obere Bauaufsichtsbehörde

Der organisatorische Aufbau der Bauaufsichtsbehörden in NRW unterteilt sich in die Untere, die Obere und die Oberste Bauaufsichtsbehörde. Die oberste Bauaufsichtsbehörde ist das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

Der Kreis Paderborn ist für die Städte Delbrück und Paderborn die obere Bauaufsichtsbehörde. Als Aufsichtsbehörde hat der Kreis Paderborn im Rahmen der Fachaufsicht darauf zu achten, dass die oben genannten Städte ihre Aufgaben als untere Bauaufsichtsbehörden im Einklang mit dem öffentlichen Recht wahrnehmen.

In dieser Funktion hat der Kreis Paderborn ein Weisungsrecht gegenüber den beiden unteren Bauaufsichtsbehörden.


Amt
Amt für Bauen und Wohnen
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 6300
Telefax
05251 308 - 896300
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Nebengebäude C, 2. Obergeschoss
Raumnummer
C.02.11
Lageplan
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Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

Herr Dr. Beckschulte
Amt für Bauen und Wohnen
Amtsleitung, Sachgebietsleitung Bauaufsicht West

Tel. 05251 308-6300
Fax 05251 308-896330
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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