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Bodendeponien

Die dauerhafte Ablagerung von Bodenaushub außerhalb von technischen oder Landschaftsbauwerken Bauwerken darf nur auf Bodenaushubdeponien erfolgen.

Diese bedürfen einer Genehmigung nach dem § 35 Abs. 2 und 3 Kreislaufwirtschafts-  ( KrWG) in Verbindung mit der Deponieverordnung.

Die Anforderungen an den Deponiestandort, die Sicherungsmaßnahmen, den Betrieb, die Rekultivierung, die Stilllegung und die Nachsorge sind umfangreich und tangieren unterschiedlichste Rechtsbereich wie Bau-, Wasser-, Abfall-, Immissionsschutz und Bodenschutzrecht.

Boden-, Bauschuttdeponie des Kreises Paderborn

Der Kreis Paderborn betreibt über den  AV.E Eigenbetrieb eine zentrale Boden- und Bauschuttdeponie auf dem Gelände der Zentraldeponie "Alte Schanze". Nähere Informationen sind auf den Seiten des AV.E Eigenbetriebes erhältlich.

Zuständig für die Genehmigung von Bodenaushubdeponien ist das Umweltamt des Kreises Paderborn.

Der Umfang der notwendigen Planunterlagen richtet sich nach § 19 Deponieverordnung, in dem folgender Mindestumfang festgelegt ist

  • den Namen und Wohnsitz oder Sitz des Trägers des Vorhabens, des Betreibers und des Entwurfsverfassers
  • die Angabe, ob eine Planfeststellung oder eine Plangenehmigung oder ob eine Zulassung des vorzeitigen Beginns beantragt wird
  • Standort und Bezeichnung der Deponie
  • Begründung der Notwendigkeit der Maßnahme
  • Kapazität der Deponie
  • Liste der Abfälle mit Angabe der Abfallschlüssel und Abfallbezeichnungen nach der Anlage zur Abfallverzeichnis-Verordnung und einer Beschreibung nach Art und Beschaffenheit
  • Angaben zu den planungsrechtlichen Ausweisungen des Standortes, den Standortverhältnissen, der Hydrologie, der Hydrogeologie, den geologischen Verhältnissen, den ingenieurgeologischen und geotechnischen Verhältnissen
  • Maßnahmen der Bau- und Ablagerungsphase einschließlich der vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Verschmutzungen sowie der Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen
  • Maßnahmen der Stilllegungs- und Nachsorgephase
  • Angaben zur Sicherheitsleistung
  • bei einem Einsatz von Deponieersatzbaustoffen eine Liste der zu verwendenden Abfälle mit Angabe der Abfallschlüssel und Abfallbezeichnungen nach der Anlage zur Abfallverzeichnis-Verordnung einschließlich Angaben über die einzusetzende Gesamtmenge und Beschaffenheit sowie Beschreibung der Einsatzbereiche und Begründung der Notwendigkeit des Einsatzes.

und nach den Besonderheiten des Standortes.

Die Planunterlagen sind von einem Planungsbüro mit einschlägigen Erfahrungen im Bereich Deponiebau/-planung anfertigen zu lassen und dem Kreis Paderborn - Umweltamt zuzuleiten.

Ein Rechtsanspruch auf Genehmigungserteilung besteht nicht!

Amt
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 6639
Telefax
05251 308 - 6699
E-Mail-Adresse
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Gebäude
Nebengebäude C, 3. Obergeschoss
Lageplan
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Montag: 07.30–12.00 Uhr
Dienstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Mittwoch: 07.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 07.30–18.00 Uhr
Freitag: 07.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Herr Schröder

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 6639 Fax 05251 308 - 6699
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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