Naturschutz und Landschaftspflege haben zum Ziel, Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes als auch als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen und in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass
auf Dauer gesichert sind.
Die gesetzliche Grundlage hierfür bilden im Wesentlichen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW).
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von geltenden europarechtlichen Vorschriften, die entweder unmittelbar gelten oder in deutsches Recht umgesetzt wurden. Hier seien nur beispielhaft die EU-Vogelschutzrichtlinie und die sogenannte Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) genannt, die alle Mitgliedstaaten verpflichtet, besonders schutzwürdige Gebiete – die Natura 2000-Gebiete – auszuweisen.
Die Kreise und kreisfreien Städte nehmen die Funktion der unteren Naturschutzbehörde (UNB) wahr. Die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörden ergeben sich im Wesentlichen aus dem Auftrag der EU-, Bundes- und Landesnaturschutzgesetzgebung.
Dazu steht der UNB eine Auswahl an unterschiedlichen Instrumenten zur Verfügung.
Weitere Informationen siehe Rubrik "Details"
Die wichtigsten Instrumente zur konkreten Umsetzung des Natur- und Landschaftsschutzes im Kreis Paderborn sind:
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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