15. Mai 2024
Kreistag bestimmt Ehrenamtliche nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW
Seit dem 1. Mai ist Margot Becker als sogenannte Ombudsperson im Kreis Paderborn tätig. Sie ist Diplom Sozialpädagogin und hat vier Jahrzehnte lang ihre beruflichen Erfahrungen in Beratung, Planung und Koordination psychiatrischer, psychosozialer und pflegerischer Versorgungsstrukturen im Kreis Paderborn gesammelt. Außerdem verfügt Margot Becker über therapeutische Zusatzqualifikationen und Kenntnisse aus Fort- und Weiterbildungen u.a. zur konstruktiven Konfliktlösung (Mediation). Zuletzt war sie viele Jahre als Sozialplanerin im Sozialamt des Kreises Paderborn tätig und ist daher bestens mit ihrem zukünftig ehrenamtlichen Tätigkeitsfeld vertraut.
„Meine Aufgabe ist, unparteiisch und unabhängig bei Meinungsverschiedenheiten und Problemen im Zusammenhang mit der Nutzung von Pflege- und Betreuungsangeboten kreisweit zu vermitteln, gemeinsame Lösungen zu finden sowie das eventuell verloren gegangene Vertrauen zwischen den Beteiligten wieder aufzubauen“, erklärt Margot Becker, die vor Kurzem in den Ruhestand gegangen ist.
Der Kreistag hat ihr dieses Amt nach Vorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (WTG NRW) für die kommenden drei Jahre übertragen. Es handelt sich dabei um eine gesetzlich vorgeschriebene Funktion.
Das Angebot, eine Ombudsperson zur Schlichtung zu beauftragen, steht sowohl den Bewohnenden, Gästen, Klienten und Werkstattbeschäftigten der Einrichtungen sowie deren Angehörigen und Bevollmächtigen als auch den Leistungsanbietenden zu und ist kostenfrei.
„Bei Fragen oder Anliegen, die unbürokratisch und vertraulich behandelt werden, freue mich auf jede Kontaktaufnahme“, so Margot Becker. Sie ist wie folgt zu erreichen: 05254 / 66 31 50, ombudsperson.kreis-paderborn@t-online.de.
Kreis Paderborn
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33102 Paderborn
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