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Förderprogramme - Arbeit, Beratung und Fachkräftesicherung

Berufsberatung im Erwerbsleben

Berufsberatung im Erwerbsleben

Bundesagentur für Arbeit

Das Angebot der Berufsberatung im Erwerbsleben richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich bereits im oder am Übergang ins Erwerbsleben befinden und an einem Punkt angekommen sind, an dem Sie eine Beratung zur beruflichen Orientierung benötigen.

Das Team der Berufsberatung im Erwerbsleben mit dem Verbundstandort Paderborn arbeitet für die Arbeitsmarktregion bestehend aus der Stadt Bielefeld, dem Kreis Gütersloh, dem Kreis Herford, dem Kreis Minden-Lübbecke, dem Kreis Lippe, dem Kreis Höxter, dem Kreis Holzminden und dem Kreis Paderborn. Die Beratung ist neutral und kostenlos.

Weitere Informationen u. a. zu den Möglichkeiten der Terminvereinbarung finden sie hier.

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Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen

Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen

Bundesagentur für Arbeit

Nicht für alle Geringqualifizierten kommen die klassischen Wege zu einem Berufsabschluss in Frage. Hier setzen berufsanschlussfähige Teilqualifikationen an.

Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen sind Bildungsangebote, die in systematischen, aufeinander aufbauenden Schritten auf einen Berufsabschluss vorbereiten. Jede Teilqualifikation muss so gestaltet sein, dass sie den Teilnehmenden die Integration in den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht. Zusammen müssen die einzelnen Teilqualifikationen alle Aspekte eines Berufsbilds abdecken. Der Berufsabschluss wird schließlich über eine Externenprüfung erlangt.

Weitere Informationen, u. a. mit Beispielen für überreionale Weiterbildungsangebote, finden sie hier.

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Bildungsscheck NRW

Bildungsscheck NRW

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, Europäischer Sozialfonds

Fördergegenstand

Teilnahme an beruflicher Weiterbildung von Einzelpersonen und hier im Besonderen von Beschäftigten, Berufsrückkehrenden und Selbständigen (individueller Zugang).

Zuwendungsempfänger

Beschäftigte (auch in Elternzeit), Berufsrückkehrende sowie Soloselbständige mit Wohnsitz in NRW und einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis EUR 40.000 (bis EUR 80.000 bei gemeinsamer Veranlagung).

Förderhöhe und Voraussetzungen

50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme, höchstens EUR 500 pro Bildungsscheck. Ausgaben für Fahrten und Unterbringung sind keine förderfähigen Ausgaben. Antragstellung spätestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung. Max. 1 Bildungsscheck pro Jahr im indiv. Zugang.

Details und Antragstellung

Ausgabe ausschließlich über autorisierte Beratungsstellen, z. B.

Kreis Paderborn

Karin Wiemers                                                                                                                                          05251/308-8123                                                                                                                   wiemersk@kreis-paderborn.de

Julian Skrzypietz                                                                                                                  05251/308-8128
SkrzypietzJ@kreis-paderborn.de


Der Bildungsscheck wurde  zum 30.06.2024 eingestellt. ABER:

Im Rahmen der Fachkräfteoffensive NRW beabsichtigt die Landesregierung, auch weiterhin eine flexible Unterstützung für die individuelle berufliche Weiterbildung von Personen mit niedrigerem Einkommen anzubieten. Die neue Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds soll voraussichtlich ab Herbst zur Verfügung stehen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Sobald die neue Förderung veröffentlicht wird, werden wir Sie an dieser Stelle entsprechend informieren.

 

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Europäischer Sozialfonds Plus

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder Freiberufler, wenn Sie eine externe Beratung in Anspruch nehmen wollen.

Fördergegenstand

Gefördert werden KMU zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Themen können sein:

  • Fachkräftesicherung und - bindung,
  • altersgerechte Gestaltung der Arbeit,
  • Gleichstellung und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung
  • bessere betriebliche Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund etc.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Region bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen EUR 2.800.

Details und Antragstellung

Der Antrag ist über eine Leitstelle einzureichen. Die Kontaktdaten der Leitstellen finden Sie hier. Der Antrag ist vor Beginn der geplanten Beratung online über die Antragsplattform des BAFA zu stellen.

Jedes Unternehmen kann bis 31.12.2026 maximal 5 Anträge auf Förderung stellen, jedoch nicht mehr als 2 pro Jahr. Dabei muss die De-minimis-Höchstgrenzen beachten werden.

Link zum Programm Förderung von Unternehmnesberatungen für KMU

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Kofinanzierung Europäische Union
 

INQA-Coaching

INQA-Coaching

Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus), Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Das INQA-Coaching unterstützt Betriebe dabei, passgenaue Lösungen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation zu finden.

Fördergegenstand

Zentrale Gestaltungsfelder beim INQA-Coaching sind:

  1. Neue Geschäftsmodelle & Innovationsstrategien
  2. Produktionsmodel & Arbeitsorganisaton
  3. Personalpolitik, Beschäftigung & Qualifizierung
  4. Sozialbeziehungen & Kultur
  5. Führung, berufiche Entwicklung & Karriere
  6. Arbeitsplatz der Zukunft, Arbeitszeit- & Leistungspolitik

Zuwendungsempfänger

Rechtlich selbstständige KMU, Angehörige der Freien Berufe und
gemeinnützige Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte in Deutschland. Das Unternehmen muss mindestens zwei Jahre am Markt bestehen und hat hat im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung mindestens eine/n
sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Coachings umfassen maximal 12 Beratungstage à 8 Stunden.

Es wird zwischen vorsteuerabzugsberechtigten (Förderung des Nettobetrags) und nicht vorsteuerabzugsberechtigten Zuwendungsempfängern (Förderung des Bruttobetrags) unterschieden.

Vorsteuerabzugsberechtigt: Der Höchstsatz für einen Beratertag beträgt maximal EUR 1.200 (netto). Pro Beratungstag erhalten Zuwendungsempfänger maximal 80 Prozent des Tageshöchstsatzes.

Nicht vorsteuerabzugsberechtigt: Der Höchstsatz für einen Beratertag beträgt maximal EUR 1.428 (brutto). Pro Beratungstag erhalten Zuwendungsempfänger maximal 80 Prozent des Tageshöchstsatzes.

Details und Antragstellung

Betriebe, die sich für INQA-Coaching interessieren, müssen in einer regionalen INQA-Beratungsstelle (IBS) - für Antragsteller aus dem Kreis Paderborn ist das die Regionalagentur OWL → Kontaktdaten, s. u. - eine Erstberatung in Anspruch nehmen. In dieser werden die Fördervoraussetzungen sowie der konkrete betriebliche Unterstützungsbedarf geklärt. Sind die Bedingungen erfüllt, stellt die IBS einen INQA-Coaching-Scheck aus. 

Diesen löst das Unternehmen anschließend bei einem autorisierten INQA-Coach ein. Die INQA-Coaches finden Sie  auf der INQA-Coaching-Karte.

Die Informationen zum INQA-Coaching können gebündelt dem INQA-Flyer. entnommen werden.

Informationen bei:
Regionalagentur OWL
Cornelia Claves
0521/96733-242, c.claves@regionalagentur-owl.de

Andreas Lühmann
0521/96733-200, a.luehmann@regionalagentur-owl.de

Logo Europäischer Sozialfonds
Logo Bundesministerium für Arbeit und Soziales
 

Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS)

Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS)

Europäischer Sozialfonds Plus, Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) für Solo-Selbstständige einen bundesweit unbürokratischen und niedrigschwelligen Zugang zu Bildungsleistungen.

Fördergegenstand

Gefördert werden individuell ausgewählte Weiterbildungen und Qualifizierungen mit einer Mindestdauer von 20 Stunden, die innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein müssen. Was gefördert wird, ist vom individuellen Bedarf der Solo-Selbstständigen abhängig.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige ohnsitz und Tätigkeit in Deutschland, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden beschäftigen und ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb betreiben.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 % der der  der reinen Qualifizierungskosten in Höhe von bis zu EUR 5.000 (ohne Mehrwert-steuer), also maximal EUR 4.500.

Details und Antragstellung

Zu Beginn des Antragsverfahrens wenden sich Antragstellende an eine der kooperierenden Anlaufstellen zu einem verpflichtenden, kostenlosen Erstberatungsgespräch. Danach kann die Anlaufstelle dem/der Solo-Selbstständigen einen Qualifizierungsscheck für die konkrete Qualifizierungsmaßnahme aus. Nach Ausgabe des Qualifizierungsschecks ist die Qualifizierung innerhalb von 6 Monaten erfolgreich durchzuführen.

Die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld ist akkreditierte Anlaufstelle für alle Berufsgruppen, für gewerbliche und freiberufliche Solo-Selbständige. Ansprechperpartnerin ist Fau Gabriele Braun, 05251 5608-515, gabriele.braun@hwk-owl.de

Link zu Kompass

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Logo Kofinanzierung EU
KOMPASS
 

Teilzeit-Berufsausbildung

Teilzeit-Berufsausbildung

Das Programm "Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen" (TEP) unterstützt Menschen mit Familienverantwortung bei der Suche nach einem betrieblichen Ausbildungsplatz in Teilzeit und gibt Hilfestellung, um Familie und Ausbildung zu vereinbaren.

Die Teilnehmenden werden gecoacht, qualifiziert und beruflich vorbereitet und während der ersten Ausbildungsmonate individuell begleitet. Parallel zur Begleitung der TEP-Teilnehmenden werden Unternehmen über die Möglichkeiten der Berufsausbildung in Teilzeit informiert und bei der Umsetzung unterstützt.

Im Rahmen der Förderlinie stehen jährlich bis zu 539 Plätze bereit und werden von derzeit 45 Bildungsträgern an 51 Standorten landesweit angeboten. Seit 2009 konnten so bislang weit über 6.000 Teilnehmende, zumeist Frauen, mit Hilfe von TEP auf dem Weg in Ausbildung und Arbeit unterstützt und begleitet werden.

Im Kreis Paderborn fungiert IN VIA Paderborn als Träger des Projektes und als Ansprechpartner für Interessierte.

Mehr Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

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Logo Ministerium für Arbeit, Gesundheits und Soziales
 

Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG!

Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG!

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Weiterbildungsförderung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße

Förderung für die Anpassung und Fortentwicklung beruflichen Kompetenzen, insbesondere bei Beschäftigten, deren Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können, die in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind oder die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.

Zuwendungsempfänger

Arbeitgeber

Förderhöhe und Voraussetzungen

Die Weiterbildungsmaßnahme und der Bildungsträger müssen zertifiziert sein und die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen.

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten: 100% der Weiterbildungs-kosten plus Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 75 Prozent für die Zeiten, in denen der Mitarbeiter an der Qualifizierungsmaßnahme teilgenommen und nicht gearbeitet hat. Bei KMU reduziert sich die Förderung auf jeweils max. 50 % Prozent. Bei großen Unternehmen auf jeweils max. 25 %.

Details und Antragstellung

https://www.arbeitsagentur.de/m/weiterbildung-qualifizierungsoffensive/

Kontakt:
Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit
oder Hotline 0800 4 5555 20.

Logo Bundesministerium für Arbeit und Soziales
 

Hinweis

Diese Übersicht beinhaltet lediglich eine Auswahl aus der Vielzahl von Fördermöglichkeiten. Der Kreis Paderborn übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information. Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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