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Pressemeldung vom 09.02.2015

Kinder konsequent schützen: Jugendschutz gilt auch im Karneval - Landrat Manfred Müller kündigt auch in diesem Jahr Kontrollen an -

Kreis Paderborn (krpb). Gerade an den Karnevalstagen kommen Kinder und Jugendliche nicht selten zum ersten Mal mit Alkohol in Kontakt. Ist ja Karneval, da kann man mal ein Auge zudrücken? Ganz klar „Nein. Der Jugendschutz gilt auch im Karneval“, betont Landrat Manfred Müller, zugleich Chef der Kreispolizeibehörde Paderborn. Auch in diesem Jahr wurden wieder Ordnungspartnerschaften aus den örtlichen Ordnungsämtern, den Jugendämtern (Kreis und Stadt Paderborn) sowie dem Kommissariat Kriminalprävention/Opferschutz der Kreispolizeibehörde Paderborn gebildet. Die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen wird somit auch am kommenden Karnevalswochenende und bei den Rosenmontagsumzügen kontrolliert. Aber auch die Eltern sind in der Pflicht. „Kinder schauen sich sehr genau an, wie sich die Erwachsenen verhalten. Eltern haben eine Vorbildfunktion,“ betont Kreisjugendamtsleiter Hermann Hutsch. Das Paderborner Kreisjugendamt erinnert noch einmal an die wichtigsten Jugendschutzbestimmungen und gibt Tipps, wie Eltern sich erhalten verhalten sollten, um Suchtproblemen der Jüngsten vorzubeugen. Der wichtigste Rat lautet, und das nicht nur zu Karneval: Grenzen setzen und Zeit nehmen für ein klärendes Gespräch.


Bereits im Vorfeld der „tollen Tage“ verschickte das Kreisjugendamt rund 3.300 Elternbriefe an die weiterführenden Schulen der Karnevalshochburgen Bad Wünnenberg, Delbrück und Salzkotten. Darin sind noch einmal die wichtigsten Jugendschutzbestimmungen zusammengefasst. Generell gilt: Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen öffentliche Tanzveranstaltungen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (i.d.R. die Eltern) oder einer erziehungsbeauftragten Person besuchen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen bis Mitternacht bleiben.


Der Verkauf von Alkohol an unter 16-Jährige ist generell verboten. Bier, Wein und Sekt sind ab 16 Jahren laut Gesetz erlaubt. „Doch letztlich entscheiden die Erziehungsberechtigten, was geht und was nicht", betont Hutsch. Branntweinhaltige Alkoholika wie Schnäpse, Liköre, Rum und Whisky sind erst ab 18 erlaubt. Das gilt auch für Alcopops, die zwar wie Limonade aussehen und schmecken, aber Hochprozentiges beinhalten. Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen. Tabakwaren und Zigaretten nicht an Kunden unter 18 verkauft werden. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Bestimmungen tragen sowohl die Eltern als auch die Veranstalter und das Verkaufspersonal. 


„Alkohol bei Jugendlichen ist ein Gruppenphänomen“, erläutert Carlos Tomé, zuständig für den Kinder- und Jugendschutz im Paderborner Kreisjugendamt. Deshalb sollten sich Eltern für die Feierpläne ihrer Kinder interessieren bzw. die Freunde und Orte kennen, an denen sie sich verabreden. Eltern sollten sich vernetzen und gemeinsame Regeln treffen. Und: „Eltern sind nicht verpflichtet, alles zu erlauben, was das Gesetz gestattet“, betont Tomé.

Hier finden Sie zusätzlich einen Elternhinweis und eine Elterninfo.

Mehr Infos zum Jugendschutz hier.

 

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