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Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern

Frauen verdienen in Deutschland im Durchschnitt 22 Prozent weniger als Männer.

Damit liegt Deutschland im Europa-Vergleich auf dem siebtletzten Platz.

Miniaturfiguren einer Frau und eines Mannes stehen auf einem kleinen bzw. großen Stapel Euromünzen © Gina Sanders / Fotolia
Miniaturfiguren einer Frau und eines Mannes stehen auf einem kleinen bzw. großen Stapel Euromünzen © Gina Sanders / Fotolia
 

Es sind insbesondere drei Aspekte, die sich allen Erhebungen zufolge als besonders prägende Ursachen der bestehenden Ungleichheiten herausstellen:

  1. Frauen fehlen in bestimmten Berufen, Branchen und auf den höheren Stufen der Karriereleiter:
    Die horizontale und vertikale Segregation auf dem Arbeitsmarkt besteht somit weiterhin.
  2. Frauen unterbrechen oder reduzieren ihre Erwerbstätigkeit häufiger und länger familienbedingt als Männer.
  3. Individuelle und kollektive Lohnverhandlungen haben die traditionell schlechtere Bewertung typischer Frauenberufe bislang nicht nachhaltig überwinden können.

Wann liegt eine Entgeltdiskriminierung vor?

Dies geht aus § 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor, das Im Jahr 2006 in Kraft getreten ist.

Zwei Formen der Diskriminierung werden unterschieden:

  • Unmittelbare Diskriminierung: "eine Situation, in der eine Person aufgrund ihres Geschlechts eine weniger
    günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde."
    Beispiel: Eine neu eingestellte weibliche Führungskraft erhält eine geringere Vergütung als ihr männlicher Vorgänger

  • Mittelbare Diskriminierung: "eine Situation, in der dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen des einen Geschlechts in besonderer Weise gegenüber Personen des anderen Geschlechts benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich."
    Beispiel: In einer Bank wird besonderes zeitliches Engagement mit einer Leistungsprämie belohnt. Beschäftigte mit Familienpflichten können dieses Kriterium nicht so leicht erfüllen.Sie erhalten demnach geringere Leistungsprämien.

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