Das Kindergeld und der Kinderzuschlag wird in der Regel bei der zuständigen Familienkasse (i. d. R. die Bundesagentur für Arbeit) beantragt. Für die Städte und Gemeinden im Kreis Paderborn ist dies die Familienkasse Dortmund. Die Anträge können online unter www.familienkasse.de gestellt werden. Falls Sie Anträge online nicht stellen können, können Sie die jeweiligen Anträge und die entsprechenden Anlagen von der Internetseite herunterladen. Diese müssen Sie dann ausfüllen und per Post an folgende Adresse schicken:
Familienkasse Nordrhein-Westfalen Ost
44117 Dortmund
Bitte senden Sie Anträge zum Kindergeld und zum Kinderzuschlag nicht an den Kreis Paderborn sondern immer an die oben angegebene Adresse.
Falls Sie die Familienkasse persönlich aufsuchen möchten, ist nicht die Familienkasse in Dortmund für Sie zuständig, sondern Sie müssen sich an die folgende Besucheradresse wenden:
Familienkasse Detmold
Braunenbrucher Weg 18
32758 Detmold
Weitere Informationen: www.familienkasse.de oder www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
Telefonisch: 0800 45555-30 Der Anruf ist kostenlos.
E-Mail: Familienkasse-Nordrhein-Westfalen-Ost@arbeitsagentur.de
(Servicecenter erreichbar montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr)
Beratung vor Ort in Paderborn:
Das FamilienServiceCenter der Stadt Paderborn bietet in Kooperation mit verschiedenen Institutionen regelmäig die offene Sprechstunde "Familien fragen. Wir antworten". Hier können sich Eltern z.B. direkt von der Familienkasse NRW Ost zum Kindergeld beraten lassen.
Die Offene Sprechstunde der Familienkasse NRW Ost im FamilienServiceCenter im historischen Rathaus:
• an jedem 1. Montag des Monats von 12 - 14 Uhr
• an jedem 3. Montag des Monats von 10 - 14 Uhr
Weitere Informationen zur offenen Sprechstunde finden Sie hier:
Offene Sprechstunde "Familien fragen. Wir antworten." | Bildungsbüro Kind & Ko (paderborn.de)
Das Kindergeld und der Familienzuschlag ist bei der Familienkasse Dortmund zu beantragen!
Das Kindergeld ist eine staatlich gezahlte Leistung an Erziehungsberechtigte. Die Höhe und Dauer der Leistung hängt von der Anzahl und dem Alter der Kinder ab. Die Kinder sind ab Geburt berechtigt, Kindergeld zu beziehen.
Des Weiteren haben Erziehungsberechtigte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Kinderzuschlag. Entscheidend ist hier neben der Anzahl und dem Alter der Kinder auch die Höhe des Einkommens der Erziehungsberechtigten. Neben einer gesetzlich festgelegten Geldleistung umfasst der Kinderzuschlag auch folgende Leistungen:
Als alternative Förderleistung gibt es den Kinderfreibetrag. Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im deutschen Steuerrecht, der bei der Besteuerung der/des Erziehungsberechtigten das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei stellt. Dies kann vor allem bei Erziehungsberechtigten mit höherem Einkommen von Vorteil sein. Informationen zum Kinderfreibetrag gibt beim Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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