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Spezieller Artenschutz gemäß § 44ff Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Der besondere Artenschutz befasst sich mit Arten, die aufgrund natürlicher Faktoren selten sind, durch eine Gefährdung bedroht sind oder für die aufgrund ihrer eingeschränkten Verbreitung eine besondere Verantwortung besteht.

Sie sind in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchVO) gelistet, die besonders und streng geschützte Arten unterscheidet. Sie umfasst auch die Arten der Anhänge der EU-Vogelschutz- und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Dazu zählen u.a. alle Europäischen Vogel- und Fledermausarten, Zauneidechse oder Kammmolch. Für besonders geschützte Arten gelten Tötungs-, Entnahme und Verletzungsverbote, für streng geschützte Arten darüber hinaus das Verbot erheblicher Störungen. Ausnahmen von den Verboten unter Berücksichtigung ergriffener vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen gibt es nur in besonderen Fällen, u.a. zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses.

Beispiel Bremsenfallen:

Die mittlerweile verbreitet zum Schutz der Pferde aufgestellten Bremsenfallen fangen und töten auch viele andere Insektenarten wie Schmetterlinge und Wildbienen, z.T. auch besonders oder streng geschützte Arten. In Natura 2000- und Naturschutzgebieten ist die Wahrscheinlichkeit besonders groß, gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verstoßen, weshalb das Aufstellen der Bremsenfallen dort nicht zulässig ist. Außerhalb von Schutzgebieten ist die Aufstellung auf die Haupflugzeit der Bremsen zwischen dem 1. Juni und dem 15. September zu beschränken.

Für alle Planungsverfahren und bei der Zulassung von Vorhaben ist eine sogenannte „Artenschutzprüfung“ durchzuführen, ob besonders oder streng geschützte Arten betroffen sind und wie im Konfliktfall damit umzugehen ist. Das Land Nordrhein-Westfalen hat zu dieser Thematik umfassende Handlungsanleitungen veröffentlicht.

Auch der Wolf gehört zu den besonders geschützten Arten. Im Dezember 2018 wurde nach einem Wolfsnachweis das „Wolfsgebiet Senne“ ausgewiesen. Alle Informationen zu diesem Thema finden sie hier.

Weiterführende Informationen

 
 
 
 

Ansprechperson

Herr Sonnabend
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

Tel. 05251 308-6652
Fax 05251 308-6699
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