Der Kreis Paderborn ist als Untere Jagdbehörde zuständig für den Vollzug des Bundes- und Landesjagdgesetzes NRW.
Dabei werden insbesondere folgende Dienstleistungen angeboten:
Unter folgendem Link können Sie die Liste der aktuellen Mardebeauftragten des Kreises Paderborn herunterladen.
!!!WICHTIGER HINWEIS!!!
Aufgrund der Änderungen im Waffengesetz und im Bundesjagdgesetz durch das am 31. Oktober 2024 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems" könnte es zu einer längeren Bearbeitungsdauer bei der Jagdscheinbeantragung und -Verlängerung kommen.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß § 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG) und §§ 5 und 6 Waffengesetz dürfen erst nach Antragstellung bei der Unteren Jagdbehörde durchgeführt werden. Die Anträge werden dann an die Kreipolizeibehörde weitergeleitet, da diese nun die Sicherheitsüberprüfung durchführen. Die Anträge zur Verlängerung eines Jagdscheins, der zum 31. März 2025 abläuft, sind daher frühzeitig, d.h. bereits ab Dezember 2024 zu stellen.
Die Antragstellung ist auch möglich, wenn dem Antragsteller der Nachweis der ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung gemäß § 17 Absatz 1 Nr. 4 BJagdG noch nicht vorliegt. Dieser muss dann nachträglich zur Erteilung (z.B. Abholung) des Jagdscheins vorgelegt werden.
Der originale Jagdschein muss NICHT beim Antrag zugefügt werden. Es reicht, wenn Sie uns nur den Antrag zuschicken. Sobald dann die Sicherheitsüberprüfung abgehlossen ist, werden wir Sie dann informieren.
Den Antrag können Sie auch digital an kochn@kreis-paderborn.de schicken.
Die Jagdscheinerteilung kann - außer in den unten genannten Fällen - ohne ein persönliches Erscheinen der antragstellenden Person bei der Unteren Jagdbehörde erfolgen.
Zur Antragsbearbeitung sind folgende Unterlagen auf dem Postweg an den Kreis Paderborn als untere Jagdbehörde, Postfach 1940, 33049 Paderborn, zu übersenden oder in den Hausbriefkasten der Kreisverwaltung Paderborn (am Haupteingang des Gebäudes A) einzuwerfen:
• ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Jagdscheinerteilung mit
Datenschutzerklärung,
• Original der Bestätigung über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung
des Versicherungsunternehmens,
• letzter Jagdschein im Original,
• nur bei Umzug seit der letzten Jagdscheinerteilung: Kopie des Personalausweises
(Vorder- und Rückseite).
Alternativ ist eine persönliche Vorsprache zur Jagdscheinerteilung während der allgemeinen Besuchszeiten der Kreisverwaltung (Mo.-Fr. 08:30 bis 12:00 Uhr, Do. 14:00 bis 18:00 Uhr) ohne Terminvereinbarung möglich. Das Antragsformular wird vor Ort durch die Mitarbeitenden der Unteren Jagdbehörde ausgehändigt, die o. g. Versicherungsbestätigung sowie der letzte Jagdschein sind durch die antragstellende Person jeweils im Original mitzubringen.
In folgenden Fällen ist zur Jagdscheinerteilung das persönliche Erscheinen der antragstellenden Person bei der Unteren Jagdbehörde zwingend erforderlich:
• auf den Seiten 2 bis 5 sind bereits alle Felder zur Verlängerung belegt (bitte zusätzlich zu den o. g. Unterlagen ein aktuelles Lichtbild mitbringen),
• erstmaliger Antrag auf Jagdscheinerteilung (bitte zusätzlich zu den o. g. Unterlagen ein aktuelles Lichtbild sowie Prüfungszeugnis und Nachweis „Kundige Person“ jeweils im Original mitbringen).
Die Verwaltungsgebühr wird in allen Fällen – also unabhängig davon, ob die Jagdscheinerteilung auf dem Postweg oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erfolgt – mittels Gebührenbescheid erhoben und ist im Nachgang zu überweisen. Eine Bezahlung vor Ort ist nicht möglich.
Für Rückfragen steht Ihnen die Untere Jagdbehörde gern per E-Mail (jagd-fischerei@kreis-paderborn.de) sowie telefonisch unter 05251/308-3232 oder -3234 zur Verfügung.
Bei der Tularämie (sogenannte Hasenpest) handelt es sich um eine durch das
Bakterium Francisella tularensis hervorgerufene Erkrankung, die ein zoonotisches
Potential aufweist und daher meldepflichtig ist. Weitere Informationen finden Sie hier.
Auf Grund des Erlasses des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.04.2009 besteht die Möglichkeit bei der Unteren Jagdbehörde den Eintrag in den Jagdschein vornehmen zu lassen.
Bei Vorlage der Teilnahmebescheinigung wird ein entsprechender Vermerk mit dem Wortlaut
"Jagdscheininhaber ist "Kundige Person" nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nr. 4 Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und für die Entnahme und Kennzeichnung von Trichinenproben gem. § 22a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Fleischhygienegesetz geschult"
eingetragen.
In § 2 Bundesjagdgesetz sind die Tierarten festgelegt, die dem Jagdrecht unterliegen („Wild“). Die Länder können weitere jagdbare Tierarten bestimmen. Die Bundesjagdzeiten-Verordnung legt fest, auf welche Wildarten in welchen Zeiträumen die Jagd ausgeübt werden darf. Die Länder können die Jagdzeiten abkürzen oder aufheben bzw. die Schonzeiten aus besonderen Gründen aufheben. Die Jagdzeiten für Nordrhein-Westfalen finden Sie als PDF-Dokument am Ende dieses Artikels.
Der Abschuss des Wildes ist so zu regeln, dass die berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden gewahrt bleiben, die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigt werden, ein gesunder Wildbestand erhalten bleibt und der Schutz von Tierarten gesichert ist, deren Bestand bedroht erscheint.
Der Jagdausübungsberechtigte hat über den Abschuss des Wildes und über das Fallwild (nicht erlegtes, aus sonstiger Ursache – z.B. Krankheit, Verkehrsverluste – tot aufgefundenes Wild) eine Streckenliste zu führen. Die jährliche Jagdstrecke ist der Unteren Jagdbehörde bis zum 15. Aprileines jeden Jahres anzuzeigen.
Die bejagbare Fläche des Kreises Paderborn beträgt ca. 111.984 ha. Diese ist in 265 Jagdbezirke aufgegliedert. In befriedeten Bezirken (z.B. Hofräume, Hausgärten, Friedhöfe, Bundesautobahnen, Kleingartenanlagen, Dauerkleingärten) ruht die Jagd.
Die Jagdzeiten im Land Nordrhein-Westfalen sind auf den Internetseiten der Obersten Jagdbehörde abrufbar.
Die Oberste Jagdbehörde hat in Abstimmung mit der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung die Formblätter zur Antragstellung auf Aufhebung der Schonzeit für
erstellt. Diese finden Sie weiter unten bei Downloads und Formularen.
Seit dem 12.4.2014 ist die Untere Jagdbehörde für Schonzeitaufhebungen zuständig.
Bitte beachten Sie, dass eine zeitnahe Bearbeitung nur möglich ist, wenn diese Formulare vollständig und leserlich ausgefüllt vorgelegt werden.
Mit Verfügung vom 11.01.2017 und Verfügung vom 20.07.2017 hat die Untere Jagdbehörde die Schonzeit für Schwarzwild-Überläufer in den Gemeinschaftlichen- und Eigenjagdbezirken des Kreises Paderborn zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden und zur Verringerung des Risikos einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 16.01.2017 bis zum 31.03.2018 aufgehoben. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verfügungen.
Hier finden Sie Informationen zur effektiven und zeitgemäßen Schwarzwildbejagung (nicht nur) im Kreis Paderborn.
Wer Schwarzwild im Revier hat, weiß nur zu gut über die Probleme, die die Schwarzkittel mit sich bringen können, bescheid: Sie gelten als sehr intelligent, können besonders in der Landwirtschaft hohen Schaden anrichten und bei zu hoher Dichte Überträger von Krankheiten (z. B. Schweinepest) sein.
Als Jäger ist man hier vor schwierige Aufgaben gestellt, Schwarzwild richtig zu bewirtschaften.
Gemeinsam mit dem Kreis Gütersloh hat der Kreis Paderborn daher am 27.05.2015 in der Polizeischule Stukenbrock eine Informationsveranstaltung zur effektiven und zeitgemäßen Schwarzwildbewirtschaftung gemeinsam mit dem Wildmeister Peter Markett, der Landwirtschaftskammer NRW und den Kreisjägerschaften Paderborn und Gütersloh für betroffene Reviere angeboten.
Die zusammenfassenden Informationen der Veranstaltung nebst den Vorträgen können Sie sich auf den Internetseiten des Kreises Gütersloh runterladen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist der Vortrag von Herrn Markett jedoch nur in der Zusammenfassung abrufbar.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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