Für eine unverbindliche, individuelle Beratung zu den Möglichkeiten einer Namensänderung im Einzelfall kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.
Gerne übersenden wir Ihnen auf Anfrage bzw. im Anschluss an ein Beratungsgespräch Vordrucke für die schriftliche (verbindliche) Antragstellung nach dem NamÄndG und Informationen über die beizufügenden Unterlagen, soweit wir diese bereits aus einem Beratungsgespräch ableiten können.
Für die Antragstellung selbst bitten wir Sie um telefonische Terminvereinbarung, d.h. eine persönliche Vorsprache.
E-Mails richten Sie bitte ausschließlich an unser Funktionspostfach:
Namensaenderung@kreis-paderborn.de
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Das Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches umfassend und - im Grundsatz — abschließend geregelt.
Bitte wenden Sie sich daher zunächst an das Standesamt an Ihrem Wohnort, um sich beraten zu lassen, ob bzw. inwieweit Sie Ihre Namensführung durch eine Erklärung nach bürgerlichem Recht gestalten können.
Der Kreis Paderborn ist zuständig für die Entscheidung über Anträge nach dem
Namensänderungsgesetz von Personen, die ihren Wohnsitz in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde haben. Eine solche öffentlich-rechtliche Namensänderung hat Ausnahmecharakter. In diesem Verfahren darf ein Vor- oder Familienname nur dann geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt ($ 3 NamAndG). Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn das Interesse der antragstellenden Person schutzwürdig und so wesentlich ist, dass die Belange der Allgemeinheit, die in der Regel die Beibehaltung des bisherigen Namens fordern, zurücktreten müssen. Das Verfahren ist gebührenpflichtig.
Rechtsgrundlagen:
Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Namensänderungsgesetz—NamAndG)
Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (ZustVO NamÄndG — NRW)
Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Die Erteilung von Auskünften erfolgt vorzugsweise telefonisch während der allgemeinen Sprechzeiten.
Termine für persönliche Vorsprachen, insbesondere zur Antragstellung, nur nach telefonischer Vereinbarung.
(alphabetische Auflistung)
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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