Vom Kreis Paderborn können Schüler Ausbildungsförderung erhalten bei dem Besuch folgender Ausbildungsstätten:
Neben den persönlichen Voraussetzungen ist die Ausbildungsförderung abhängig
In bestimmten Fällen (z.B. beim Besuch eines Kollegs) bleibt das Einkommen der Eltern unberücksichtigt.
Die Höhe der Ausbildungsförderung richtet sich nach der besuchten Schule. Ferner wird Schülern, die nicht bei den Eltern wohnen, unter bestimmten Voraussetzungen ein höherer Bedarf gewährt.
Die Förderungsvoraussetzungen können bei den aufgeführten Ansprechpersonn(innen) erfragt oder auf der Seite www.bafög.de nachgelesen werden. Dort stehen auch Antragsformulare und ein BAföG-Rechner zur Verfügung.
Der BAföG-Antrag kann auch online auf der Internet-Seite www.bafoeg-digital.de gestellt werden.
Studierende an Fachhochschulen und Universitäten wenden sich zuständigkeitshalber an das Studierendenwerk ihrer Fachhochschule/Universität.
Anträge nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsetz (AFBG), dem sogenannten Meister-BAföG, können angefordert werden bei der
Bezirksregierung Köln
Dezernat 49 - Ausbildungsförderung und Aufstiegsfortbildungsförderung NRW
50606 Köln
Dienstgebäude: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
0221 147-0
0221 147-4960
BAföG: bafoeg@bezreg-koeln.nrw.de
Meister-BAföG: afbg@bezreg-koeln.nrw.de
Diese Bezirksregierung ist auch zuständig für die Bearbeitung der Anträge nach dem Meister-BAföG.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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